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The jury ruled in favor of the plaintiff based on the preponderance of the evidence.
Die Jury sprach sich zugunsten des Klägers aufgrund der überwiegenden Beweiskraft aus.
Ein Beweisstandard im Rechtssystem, bei dem die Beweisführung so überzeugend ist, dass die Wahrscheinlichkeit für die Wahrheit einer Behauptung höher ist als für ihre Unwahrheit.
In civil cases, the burden of proof is often the preponderance of the evidence, not beyond a reasonable doubt.
In zivilrechtlichen Fällen ist die Beweislast oft die überwiegende Beweiskraft, nicht der Zweifel an vernünftigen Gründen.
Dieser Standard erfordert keine absolute Gewissheit, sondern eine überwiegende Wahrscheinlichkeit.
Denke an eine Waage: Bei 'preponderance of the evidence' neigt sich die Waage leicht zur einen Seite (z.B. 51% zu 49%), während bei 'beyond a reasonable doubt' die Waage fast vollständig auf einer Seite ist (z.B. 99% zu 1%).
Im deutschen Recht wird der Begriff 'preponderance of the evidence' nicht direkt verwendet, aber das Prinzip der überwiegenden Wahrscheinlichkeit ist in § 286 ZPO (Zivilprozessordnung) verankert. Richter müssen nach freier Überzeugung entscheiden, welche Partei die höhere Wahrscheinlichkeit für sich hat.
Der Begriff 'preponderance' stammt aus dem Lateinischen 'praeponderare' (überwiegen) und wurde im 17. Jahrhundert ins Englische übernommen. 'Evidence' leitet sich vom lateinischen 'evidentia' (Offensichtlichkeit) ab.
Dieser Begriff wird hauptsächlich im angloamerikanischen Rechtssystem verwendet, insbesondere in zivilrechtlichen Fällen. Im deutschen Rechtssystem entspricht dies eher dem Prinzip der freien Beweiswürdigung (§ 286 ZPO).