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The burden of proof lies with the prosecution to prove the defendant's guilt.
Die Beweislast liegt bei der Staatsanwaltschaft, die die Schuld des Angeklagten beweisen muss.
Die Verpflichtung, in einem Rechtsstreit oder Verfahren ausreichende Beweise vorzulegen, um eine Behauptung zu stützen.
In civil cases, the burden of proof is usually on the plaintiff.
In Zivilverfahren liegt die Beweislast normalerweise beim Kläger.
The judge reminded the jury of the burden of proof required to convict.
Der Richter erinnerte die Geschworenen an die Beweislast, die für eine Verurteilung erforderlich ist.
Im deutschen Rechtssystem wird die Beweislast oft durch gesetzliche Regelungen oder richterliche Anordnungen bestimmt. Der Begriff stammt aus dem angloamerikanischen Rechtssystem, ist aber auch im deutschen Kontext etabliert.
Im deutschen Recht gilt grundsätzlich: 'Wer behauptet, muss beweisen.' Das bedeutet, dass die Partei, die eine Behauptung aufstellt, auch die Beweise dafür liefern muss. Ausnahmen davon müssen gesetzlich geregelt sein.
In bestimmten Fällen kann die Beweislast umgekehrt werden, z.B. bei grober Fahrlässigkeit oder in Produkthaftungsfällen. Dann muss der Beklagte nachweisen, dass kein Verschulden vorliegt.
Der Begriff 'burden of proof' stammt aus dem englischen Rechtssystem und setzt sich aus 'burden' (Last, Verpflichtung) und 'proof' (Beweis) zusammen. Im Deutschen wird der Begriff direkt übernommen, da er sich als Fachbegriff etabliert hat. Die Idee der Beweislast existiert jedoch in allen Rechtssystemen, wenn auch mit unterschiedlichen Ausprägungen.
Der Begriff wird vor allem in juristischen Kontexten verwendet, kann aber auch in anderen Bereichen (z.B. Wissenschaft, Journalismus) metaphorisch genutzt werden, um die Verpflichtung zu betonen, eine Aussage zu untermauern. Im Deutschen wird 'Beweislast' oft mit 'die Beweislast tragen' oder 'die Beweislast liegt bei' kombiniert.