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burden of proof

/ˈbɜːdən əv pruːf/
Beweislast

The burden of proof lies with the prosecution to prove the defendant's guilt.

Die Beweislast liegt bei der Staatsanwaltschaft, die die Schuld des Angeklagten beweisen muss.


Recht
formell

Die Verpflichtung, in einem Rechtsstreit oder Verfahren ausreichende Beweise vorzulegen, um eine Behauptung zu stützen.

In civil cases, the burden of proof is usually on the plaintiff.

In Zivilverfahren liegt die Beweislast normalerweise beim Kläger.

The judge reminded the jury of the burden of proof required to convict.

Der Richter erinnerte die Geschworenen an die Beweislast, die für eine Verurteilung erforderlich ist.

Im deutschen Rechtssystem wird die Beweislast oft durch gesetzliche Regelungen oder richterliche Anordnungen bestimmt. Der Begriff stammt aus dem angloamerikanischen Rechtssystem, ist aber auch im deutschen Kontext etabliert.

Kollokationen

shift the burden of proofdie Beweislast umkehrenmeet the burden of proofdie Beweislast erfüllenreverse the burden of proofdie Beweislast umkehren

Synonyme

proof obligationevidentiary burden

Antonyme

presumption of innocence

Verwandte Ausdrücke

prima facie evidenceRedewendung
ausreichender erster Beweis, der eine Vermutung stützt
standard of proofRedewendung
Grad der Gewissheit, der für einen Beweis erforderlich ist

Profi-Tipp

Merksatz zur Beweislast

Im deutschen Recht gilt grundsätzlich: 'Wer behauptet, muss beweisen.' Das bedeutet, dass die Partei, die eine Behauptung aufstellt, auch die Beweise dafür liefern muss. Ausnahmen davon müssen gesetzlich geregelt sein.

Goldene Regel

Beweislastumkehr

In bestimmten Fällen kann die Beweislast umgekehrt werden, z.B. bei grober Fahrlässigkeit oder in Produkthaftungsfällen. Dann muss der Beklagte nachweisen, dass kein Verschulden vorliegt.

Wortursprung

Der Begriff 'burden of proof' stammt aus dem englischen Rechtssystem und setzt sich aus 'burden' (Last, Verpflichtung) und 'proof' (Beweis) zusammen. Im Deutschen wird der Begriff direkt übernommen, da er sich als Fachbegriff etabliert hat. Die Idee der Beweislast existiert jedoch in allen Rechtssystemen, wenn auch mit unterschiedlichen Ausprägungen.

Verwendungshinweise

Der Begriff wird vor allem in juristischen Kontexten verwendet, kann aber auch in anderen Bereichen (z.B. Wissenschaft, Journalismus) metaphorisch genutzt werden, um die Verpflichtung zu betonen, eine Aussage zu untermauern. Im Deutschen wird 'Beweislast' oft mit 'die Beweislast tragen' oder 'die Beweislast liegt bei' kombiniert.

Wortzerlegung

burden
Last, Verpflichtung
noun
+
of
von
preposition
+
proof
Beweis
noun
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