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Der Vorstand billigte die neue Strategie des Unternehmens.
Der Vorstand gab der neuen Unternehmensstrategie offiziell seine Zustimmung.
eine getroffene Entscheidung durch eine autorisierte Instanz oder Person bestätigen und für gültig erklären
Das Gericht billigte den Vergleich zwischen den Parteien.
Das Gericht erklärte den zwischen den Parteien geschlossenen Vergleich für rechtmäßig.
Der Aufsichtsrat muss die Gehaltserhöhung des Vorstands billigen.
Der Aufsichtsrat muss der Gehaltserhöhung des Vorstands zustimmen.
Wird häufig in rechtlichen, politischen oder wirtschaftlichen Kontexten verwendet, um eine formelle Bestätigung auszudrücken.
Achte darauf, dass 'billigen' eine formelle Bestätigung durch eine autorisierte Instanz ausdrückt. Im informellen Kontext verwendet man eher 'zustimmen' oder 'gutheißen'.
Das Subjekt der Billigung ist immer eine Instanz mit Entscheidungsbefugnis (z.B. Gericht, Aufsichtsrat, Vorstand).
Die Entscheidung wird zuerst getroffen und dann gebilligt. Die Billigung erfolgt nachträglich.
Das Verb 'billigen' stammt aus dem mittelhochdeutschen 'billigen' (für 'billig machen' oder 'als billig anerkennen'). 'Billig' im Sinne von 'angemessen' oder 'gerecht' geht auf das althochdeutsche 'bilīh' (passend, angemessen) zurück. Die Kombination mit 'Entscheidung' betont die formelle Bestätigung einer Maßnahme durch eine zuständige Instanz.
Der Ausdruck wird meist in formellen Kontexten verwendet, z.B. in Unternehmen, Behörden oder Gerichten. Er impliziert, dass die Entscheidung bereits getroffen wurde und nun einer höheren Instanz zur Bestätigung vorgelegt wird. Im Gegensatz zu 'zustimmen' (das eine aktive Mitwirkung ausdrückt) liegt der Fokus hier auf der nachträglichen Billigung.