Leiharbeitsfirma

/ˈlaɪ̯aʁbaɪ̯t͡sˌfɪʁma/
Firma für Zeitarbeit

Er arbeitet bei einer Leiharbeitsfirma und wird an verschiedene Kundenunternehmen vermittelt.

Er ist bei einer Firma beschäftigt, die Arbeitnehmer an andere Unternehmen verleiht.


Geschäft
formell

Unternehmen, das Arbeitnehmer an andere Firmen verleiht und dabei als Arbeitgeber auftritt.

Die Leiharbeitsfirma übernimmt die Lohnabrechnung für die Leiharbeiter.

Die Firma, die Arbeiter verleiht, ist für deren Gehaltszahlungen verantwortlich.

Viele Unternehmen nutzen Leiharbeitsfirmen, um flexibel auf Auftragsspitzen zu reagieren.

Firmen greifen auf Zeitarbeitsfirmen zurück, um kurzfristig mehr Personal zu beschäftigen.

Der Begriff ist in Deutschland durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Die Leiharbeitsfirma schließt mit dem Leiharbeitnehmer einen Arbeitsvertrag und überlässt diesen gegen Entgelt an ein Kundenunternehmen.

Kollokationen

bei einer Leiharbeitsfirma arbeitenbei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt seinüber eine Leiharbeitsfirma vermittelt werdenüber eine Zeitarbeitsagentur an ein Unternehmen ausgeliehen werdenLeiharbeitsfirma beauftrageneine Zeitarbeitsfirma für Personalbeschaffung engagieren

Verwandte Ausdrücke

ArbeitnehmerüberlassungRedewendung
rechtliche Form der Arbeitsvermittlung durch Leiharbeitsfirmen
Equal-Pay-PrinzipRedewendung
Grundsatz, dass Leiharbeitnehmer nach 9 Monaten Einsatz im gleichen Unternehmen Anspruch auf gleichen Lohn wie Festangestellte haben

Profi-Tipp

Rechtliche Rahmenbedingungen

In Deutschland regelt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) die maximale Überlassungsdauer (grundsätzlich 18 Monate) und das Equal-Pay-Prinzip. Nach 9 Monaten Einsatz im gleichen Unternehmen haben Leiharbeitnehmer Anspruch auf gleichen Lohn wie Festangestellte.

Goldene Regel

Arbeitgeberpflichten

Die Leiharbeitsfirma bleibt auch während der Überlassung an das Kundenunternehmen der Arbeitgeber und ist für Lohnzahlungen, Sozialversicherungen und Kündigungsschutz verantwortlich.

Wortursprung

Zusammensetzung aus 'Leiharbeit' (seit dem 20. Jahrhundert belegt, Bedeutung: vorübergehende Arbeitsvermittlung) und 'Firma' (italienischen Ursprungs, seit dem 18. Jahrhundert im Deutschen nachweisbar). Der Begriff 'Leiharbeit' selbst ist eine Übertragung aus dem Englischen 'labour hire' (seit den 1940er Jahren in den USA verbreitet).

Verwendungshinweise

Der Begriff wird vor allem in Deutschland und Österreich verwendet. In der Schweiz ist 'Temporärarbeitsfirma' gebräuchlicher. Die Leiharbeit unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen, insbesondere zum Schutz der Leiharbeitnehmer.

Wortzerlegung

Leih
vorübergehende Überlassung
root
+
Arbeit
berufliche Tätigkeit
root
+
s
Fugenlaut zur Verbindung
suffix
+
Firma
Unternehmen
root
Deutsches Wörterbuch