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eine Firma, die Arbeitnehmerüberlassung anbietet, mit der Vermittlung von Arbeitskräften beauftragen
Die Personalabteilung beauftragte eine Leiharbeitsfirma, um die vakanten Stellen zu besetzen.
Die Personalabteilung gab einer Zeitarbeitsfirma den Auftrag, die freien Arbeitsplätze zu besetzen.
Nach dem plötzlichen Personalausfall beauftragte der Betrieb eine Leiharbeitsfirma für zwei Wochen.
Wegen des unerwarteten Personalmangels wurde eine Zeitarbeitsfirma für einen begrenzten Zeitraum engagiert.
Der Auftrag kann sich auf die Vermittlung von Fachkräften oder ungelernter Arbeitskräfte beziehen. Typisch für kurzfristige oder saisonale Personalengpässe.
In Deutschland unterliegt die Arbeitnehmerüberlassung dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Achte darauf, dass die Leiharbeitsfirma alle notwendigen Lizenzen besitzt und die Arbeitsbedingungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Stelle sicher, dass der Auftrag an die Leiharbeitsfirma alle relevanten Details wie Einsatzdauer, Qualifikationen der Arbeitskräfte und Vergütung enthält. Unklare Vereinbarungen können zu Konflikten führen.
Das Wort setzt sich aus 'Leiharbeit' (Arbeitnehmerüberlassung) und 'Firma' (Unternehmen) zusammen. 'Leiharbeit' stammt aus dem Deutschen und bezeichnet die temporäre Überlassung von Arbeitskräften. 'beauftragen' leitet sich von 'Auftrag' ab und bedeutet, jemanden mit einer Aufgabe zu betrauen.
Der Begriff wird vor allem in der deutschen Arbeitswelt verwendet und ist im Kontext von Personalbeschaffung oder -management gebräuchlich. Die Beauftragung einer Leiharbeitsfirma ist in vielen Branchen üblich, um flexibel auf Arbeitsaufkommen zu reagieren. Rechtlich ist dies im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt.