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Die Verlängerung eines bestehenden Arbeitsvertrags im Bereich der Zeitarbeit.
Nach Ablauf des Leiharbeitsvertrags müssen beide Parteien einer Erneuerung zustimmen.
Die Vertragsverlängerung erfordert die schriftliche Zustimmung des Leiharbeitnehmers und des Verleihers.
Der Personaldienstleister hat das Recht, den Leiharbeitsvertrag zu erneuern, sofern keine Kündigung vorliegt.
Der Zeitarbeitsvertrag kann automatisch verlängert werden, wenn keine Partei widerspricht.
Die Erneuerung kann mit geänderten Bedingungen (z.B. Gehalt, Arbeitszeit) erfolgen.
Vor einer Erneuerung sollten beide Parteien die Vertragsbedingungen (Gehalt, Arbeitszeit, Kündigungsfristen) genau prüfen.
In Deutschland ist für die Verlängerung eines Leiharbeitsvertrags die Schriftform (§ 126 BGB) erforderlich, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.
Das Wort 'Leiharbeitsvertrag' setzt sich zusammen aus 'Leiharbeit' (Zeitarbeit, von 'leihen' + 'Arbeit') und 'Vertrag'. 'Erneuern' stammt vom althochdeutschen 'niowen' (erneuern) und ist verwandt mit 'neu'.
Der Begriff wird vor allem in der Personaldienstleistungsbranche verwendet. Die Erneuerung kann schriftlich oder mündlich erfolgen, ist aber in der Praxis meist schriftlich dokumentiert.