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Leiharbeiter:in

/ˈlaɪ̯ˌaʁbaɪ̯tɐˌʔɪn/
noun (compound, gender-neutral form)★Mittelstufe💡 zeitlich befristet beschäftigte Arbeitskraft
⚖️Recht
formell

Person, die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit) bei einem Entleiherbetrieb eingesetzt wird, jedoch formal bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt ist.

Leiharbeiter:innen haben oft weniger Rechte als Festangestellte, z.B. bei Kündigungsfristen.

Zeitarbeitnehmer:innen genießen häufig geringeren Kündigungsschutz als Stammbelegschaft.

Die Zeitarbeitsfirma vermittelt Leiharbeiter:innen an verschiedene Unternehmen.

Die Leiharbeitsagentur stellt Arbeitskräfte temporär für andere Firmen bereit.

💡

Der Doppelpunkt in 'Leiharbeiter:in' markiert die geschlechtergerechte Schreibweise (Binnen-I). Alternativ werden auch Formen wie 'Leiharbeiter:innen' oder 'Leiharbeitende' verwendet.

Kollokationen

LeiharbeitsfirmaZeitarbeitsunternehmen, das Arbeitskräfte vermitteltLeiharbeitsvertragVertrag zwischen Zeitarbeitsfirma und Leiharbeiter:inüberlassen werdenim Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung eingesetzt werden

Synonyme

Zeitarbeitnehmer:inZeitarbeiter:inLeihkraftTemporärkraft

Antonyme

FestanstellungStammbelegschaftDauerarbeitsplatz

Verwandte Ausdrücke

ArbeitnehmerüberlassungRedewendung
rechtliche Form der Arbeitsvermittlung, bei der Arbeitnehmer:innen vorübergehend an andere Unternehmen 'überlassen' werden
Equal-Pay-PrinzipRedewendung
Recht auf gleichen Lohn wie Stammbelegschaft nach 9 Monaten Einsatz

💡Profi-Tipp

Rechtliche Rahmenbedingungen

Leiharbeit unterliegt in Deutschland dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Wichtig: Nach 18 Monaten Einsatz bei demselben Entleiher hat die Leiharbeiter:in Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag beim Entleiher (gemäß § 9 AÜG).

⚡Goldene Regel

Geschlechtergerechte Sprache

In Deutschland sind geschlechtergerechte Formen wie 'Leiharbeiter:in' oder 'Leiharbeitende' üblich, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Im Schriftverkehr empfiehlt sich die konsistente Verwendung einer Variante.

📖Wortursprung

Zusammensetzung aus 'Leih-' (von 'leihen' im Sinne von 'überlassen') und 'Arbeiter:in'. Der Begriff entstand im Kontext der Arbeitnehmerüberlassungsgesetzgebung (AÜG) in Deutschland, das 1972 eingeführt wurde. 'Leiharbeit' selbst ist eine Lehnübersetzung des englischen 'temporary agency work'.

📝Verwendungshinweise

Der Begriff wird oft in offiziellen Dokumenten und Tarifverträgen verwendet. In informellen Kontexten dominieren umgangssprachliche Varianten wie 'Zeitarbeiter:in' oder 'Leihkraft'. Die geschlechtergerechte Schreibweise (Binnen-I) ist in Deutschland weit verbreitet, wird aber nicht einheitlich angewendet. Rechtlich gesehen sind Leiharbeiter:innen Arbeitnehmer:innen der Zeitarbeitsfirma, nicht des Entleihers.

Wortzerlegung

Leih-
überlassen, temporär nutzen
prefix
+
Arbeiter:in
Person, die gegen Entgelt arbeitet
root
Deutsches Wörterbuch

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