Looking up...
Die Gewerkschaft riet den Mitarbeitern, die neuen Arbeitsbedingungen abzulehnen.
Die Mitarbeiter sollten die verschlechterten Vertragsbedingungen nicht annehmen.
die im Arbeitsvertrag festgelegten Konditionen für Arbeit nicht annehmen oder unterschreiben
Der Betriebsrat empfahl, die verschlechterten Arbeitsbedingungen abzulehnen.
Der Betriebsrat riet dazu, die neuen, ungünstigeren Vertragsbedingungen nicht zu akzeptieren.
Nach langen Verhandlungen lehnte die Belegschaft das Angebot mit den neuen Arbeitsbedingungen ab.
Die Mitarbeiter nahmen das letzte Angebot mit den veränderten Vertragsbedingungen nicht an.
Wird häufig in kollektiven Verhandlungen oder bei individuellen Arbeitsverträgen verwendet. Kann sowohl eine einmalige Ablehnung als auch eine dauerhafte Verweigerung bedeuten.
Der Ausdruck wird oft in Pluralform verwendet ('Arbeitsbedingungen'), da es sich um mehrere Vertragsbestandteile handelt. Achte darauf, dass 'ablehnen' hier nicht mit 'ablegen' (etwas hinlegen) oder 'ablehnen' (etwas physisch zurückweisen) verwechselt wird.
Verwende 'Arbeitsbedingungen ablehnen', wenn du betonen möchtest, dass nicht nur ein einzelner Aspekt, sondern das gesamte Vertragspaket nicht akzeptiert wird. Für einzelne Punkte wäre 'eine Bedingung ablehnen' oder 'einen Punkt ablehnen' präziser.
Zusammensetzung aus 'Arbeitsbedingungen' (plurales Substantiv, zusammengesetzt aus 'Arbeit' + 'Bedingungen') und 'ablehnen' (Verb mit Präfix 'ab-' und Stamm 'lehnen'). Das Verb 'ablehnen' stammt vom althochdeutschen 'lehan' (leihen) ab, entwickelte sich aber semantisch zu 'zurückweisen'. Die Kombination ist eine typische deutsche Nominalphrase mit Verbkonstruktion, die im Arbeitsrecht und Tarifverhandlungen häufig verwendet wird.
Dieser Ausdruck wird meist in formellen Kontexten verwendet, insbesondere bei Tarifverhandlungen, Betriebsvereinbarungen oder individuellen Arbeitsverträgen. Er impliziert eine bewusste Entscheidung gegen die angebotenen Konditionen. Im Gegensatz zu 'kündigen' bezieht sich 'ablehnen' hier nicht auf die Beendigung eines bestehenden Vertrags, sondern auf die Nichtakzeptanz eines neuen oder geänderten Vertragsangebots.