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Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

/ˈaʁbaɪ̯tˌneːmɐˌʔyːbɐˌlasʊŋsfɛɐ̯tʁaːk/
noun★Fortgeschritten💡 vertrag über Zeitarbeit
⚖️Recht
formell

Vertrag zwischen einem Verleiher (Zeitarbeitsfirma) und einem Entleiher (Kundenunternehmen), der die vorübergehende Überlassung von Arbeitnehmern regelt.

Im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag wird die Dauer der Überlassung, die Vergütung und die Rechte und Pflichten der Parteien festgelegt.

Der Vertrag enthält Klauseln zu Arbeitszeiten, Löhnen und Verantwortlichkeiten der beteiligten Unternehmen.

Ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Nicht eingehaltene Vertragsbedingungen können zu Klagen oder Bußgeldern führen.

💡

Der Begriff wird oft im Kontext der Zeitarbeit (Leiharbeit) verwendet und ist gesetzlich durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt.

Kollokationen

Arbeitnehmerüberlassungvorübergehende Überlassung von Arbeitskräften an ein anderes UnternehmenZeitarbeitsfirmaUnternehmen, das Arbeitnehmer an andere Firmen verleihtEntleiherUnternehmen, das Arbeitnehmer von einer Zeitarbeitsfirma übernimmtVerleiherZeitarbeitsfirma, die Arbeitnehmer an andere Unternehmen ausleiht

Synonyme

ZeitarbeitsvertragLeiharbeitsvertragPersonalleasingvertrag

Antonyme

ArbeitsvertragDirekteinstellungsvertrag

Verwandte Ausdrücke

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)Redewendung
deutsches Gesetz, das die Zeitarbeit regelt
LeiharbeitnehmerRedewendung
Arbeitnehmer, der vorübergehend an ein anderes Unternehmen ausgeliehen wird

💡Profi-Tipp

Merksatz für die Zusammensetzung

Denke an 'Arbeitnehmer + Überlassung + Vertrag' – es geht um die temporäre Vermietung von Arbeitskräften.

⚡Goldene Regel

Rechtliche Relevanz

Ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden und bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen, um wirksam zu sein.

Haftung

Der Verleiher bleibt für Lohnzahlungen und Sozialabgaben des Arbeitnehmers verantwortlich, auch während der Überlassung.

📖Wortursprung

Zusammengesetzt aus 'Arbeitnehmer' (Person, die gegen Entgelt arbeitet), 'Überlassung' (temporäre Abgabe) und 'Vertrag' (rechtliche Vereinbarung). Der Begriff entstand im Kontext der modernen Arbeitsvermittlung und ist seit dem 20. Jahrhundert gebräuchlich.

📝Verwendungshinweise

Der Begriff wird ausschließlich im beruflichen und rechtlichen Kontext verwendet. Er ist ein zentraler Begriff im deutschen Arbeitsrecht und Zeitarbeitssektor. Im internationalen Kontext wird oft der englische Begriff 'temporary agency work contract' verwendet.

Wortzerlegung

Arbeitnehmer
Person, die gegen Entgelt arbeitet
root
+
Überlassung
temporäre Abgabe an ein anderes Unternehmen
root
+
Vertrag
rechtliche Vereinbarung
root
Deutsches Wörterbuch

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