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Das Unternehmen nutzt Personalleasing, um kurzfristig Fachkräfte zu beschaffen.
Das Unternehmen mietet Arbeitskräfte von einer Leasingfirma, um temporäre Personalengpässe zu überbrücken.
Bereitstellung von Arbeitskräften durch eine externe Firma für einen bestimmten Zeitraum, wobei der Arbeitnehmer formal bei der Leasingfirma angestellt ist, aber für den Entleihbetrieb arbeitet.
Durch Personalleasing konnte das Projektteam schnell um zwei Entwickler erweitert werden.
Das Unternehmen mietete zwei Entwickler von einer Leasingfirma an, um das Projektteam zu verstärken.
Die Zeitarbeitsfirma bietet Personalleasing für verschiedene Branchen an.
Die Firma stellt Arbeitskräfte für Unternehmen bereit, ohne dass diese die Mitarbeiter direkt einstellen müssen.
Personalleasing ist eine Form der Arbeitnehmerüberlassung und unterliegt in Deutschland dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
Personalleasing und Zeitarbeit werden oft synonym verwendet, bezeichnen aber streng genommen dasselbe Konzept: die temporäre Überlassung von Arbeitskräften. Der Begriff "Personalleasing" betont stärker den Mietcharakter, während "Zeitarbeit" den Zeiteinsatz hervorhebt.
In Deutschland muss Personalleasing den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) entsprechen. Wichtig ist insbesondere die Gleichbehandlungspflicht (§ 9 AÜG), die besagt, dass Leiharbeitnehmer denselben Lohn und dieselben Arbeitsbedingungen wie Stammmitarbeiter erhalten müssen.
Kombination aus "Personal" (von lateinisch *personalis* = persönlich) und "Leasing" (von englisch *to lease* = mieten, pachten). Der Begriff entstand in den 1960er-Jahren im Zuge der Verbreitung von Zeitarbeitsmodellen.
Personalleasing wird oft in Branchen mit saisonalen oder projektbezogenen Schwankungen genutzt. In Deutschland ist die Arbeitnehmerüberlassung streng reguliert, um Missbrauch zu verhindern.