Personaldienstleister beauftragen
einen externen Personalvermittler engagierenDas Unternehmen wird einen Personaldienstleister beauftragen, um schnell neue Mitarbeiter zu finden.
Ein externer Dienstleister übernimmt die Rekrutierung der neuen Mitarbeiter für das Unternehmen.
einen externen Anbieter für Personalbeschaffung oder -vermittlung mit der Durchführung beauftragen
Nach dem Wachstumsschub beschloss die Firma, einen Personaldienstleister zu beauftragen, um die vakanten Stellen zu besetzen.
Die Firma vergab den Auftrag an einen externen Dienstleister, um die offenen Positionen zu füllen.
Personaldienstleister beauftragen bedeutet, dass man die Personalbeschaffung an einen spezialisierten Anbieter übergibt.
Der Auftraggeber überlässt die Suche nach geeignetem Personal einem externen Experten.
Der Ausdruck wird häufig in der Wirtschaft verwendet, insbesondere bei der Rekrutierung von Fachkräften oder Zeitarbeitskräften. Der Dienstleister kann sowohl die Vermittlung als auch die Verwaltung der Mitarbeiter übernehmen.
Kollokationen
Synonyme
Verwandte Ausdrücke
Profi-Tipp
Unterschied zwischen 'Personaldienstleister' und 'Zeitarbeitsfirma'
Ein Personaldienstleister kann sowohl die Vermittlung von Festangestellten als auch von Zeitarbeitskräften übernehmen. Eine Zeitarbeitsfirma spezialisiert sich dagegen ausschließlich auf die Überlassung von Leiharbeitnehmern. Achte auf den Kontext, um die genaue Bedeutung zu verstehen.
Goldene Regel
Formelle vs. informelle Verwendung
Der Ausdruck 'Personaldienstleister beauftragen' ist immer formell und wird in geschäftlichen oder offiziellen Kontexten verwendet. In informellen Gesprächen würde man stattdessen sagen: 'einen Personalvermittler engagieren' oder 'eine Agentur für Personalbeschaffung nehmen'.
Wortursprung
Das Wort 'Personaldienstleister' setzt sich aus 'Personal' (von lateinisch 'personalis' = persönlich, zu 'persona' = Person) und 'Dienstleister' (von 'Dienst' + 'leisten') zusammen. 'Beauftragen' stammt vom mittelhochdeutschen 'bevohten' (anvertrauen, beauftragen) ab und ist verwandt mit 'Auftrag'. Der Begriff entstand im 20. Jahrhundert im Kontext der Professionalisierung von Personalvermittlungsdiensten.
Verwendungshinweise
Der Ausdruck wird meist in formellen oder geschäftlichen Kontexten verwendet. Er impliziert, dass der Auftraggeber die Personalbeschaffung nicht selbst durchführt, sondern einem spezialisierten Anbieter überträgt. Häufig wird der Dienstleister auch für die Verwaltung der Mitarbeiter (z. B. Gehaltsabrechnung, Arbeitsverträge) verantwortlich gemacht.