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Rechtlicher Grundsatz, nach dem eine Person so lange als unschuldig gilt, bis ihre Schuld durch ein Gericht rechtskräftig festgestellt wurde.
根据无罪推定原则,检察官必须 beweisen, dass der Angeklagte die Straftat begangen hat.
Gemäß dem Grundsatz der Unschuldsvermutung muss die Staatsanwaltschaft nachweisen, dass der Angeklagte die Straftat begangen hat.
法官在审判过程中必须严格遵守无罪推定的原则。
Der Richter muss während des Verfahrens strikt den Grundsatz der Unschuldsvermutung einhalten.
Dieser Grundsatz ist in vielen Rechtsordnungen, einschließlich der deutschen (Art. 6 Abs. 2 EMRK, § 152 Abs. 2 StPO), verankert.
Die Unschuldsvermutung ist nicht mit der Unschuld des Angeklagten gleichzusetzen. Sie bedeutet lediglich, dass die Schuld nicht pauschal angenommen werden darf, sondern durch Beweise nachgewiesen werden muss. Ein Freispruch kann daher auch bei verbleibenden Zweifeln erfolgen (z.B. 'in dubio pro reo').
Die Unschuldsvermutung gilt während des gesamten Verfahrens, einschließlich der Voruntersuchung und des Hauptverfahrens. Sie endet erst mit einer rechtskräftigen Verurteilung oder einem Freispruch.
Die Begriffe setzen sich aus den chinesischen Wörtern 无罪 (unschuldig) und 推定 (Vermutung, Annahme) zusammen. Der rechtliche Grundsatz stammt ursprünglich aus dem römischen Recht und wurde später in moderne Rechtssysteme übernommen. Die deutsche Übersetzung 'Unschuldsvermutung' folgt der lateinischen Tradition 'praesumptio innocentiae'.
Der Grundsatz der Unschuldsvermutung ist ein zentrales Element des fairen Verfahrens und schützt den Angeklagten vor voreiligen Schuldfeststellungen. Er gilt nicht nur im Strafrecht, sondern auch in verwaltungsrechtlichen oder disziplinarrechtlichen Verfahren. In der deutschen Rechtssprache wird der Begriff oft mit dem Artikel 'die' verwendet (z.B. 'die Unschuldsvermutung').