betriebsbedingte Beendigung

/bəˈtʁiːpsbəˌdɪŋktə bəˈʔɛndɪɡʊŋ/
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aus betrieblichen Gründen

Die betriebsbedingte Beendigung seines Arbeitsverhältnisses erfolgte aufgrund von Umsatzrückgängen.

Die Kündigung wurde nicht wegen persönlicher Fehler des Mitarbeiters ausgesprochen, sondern wegen wirtschaftlicher Notwendigkeiten des Unternehmens.


Recht
formell

Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, die nicht auf Gründen in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers beruht, sondern auf dringenden betrieblichen Erfordernissen des Arbeitgebers.

Nach § 1 KSchG muss eine betriebsbedingte Kündigung sozial gerechtfertigt sein.

Eine betriebsbedingte Beendigung erfordert nach deutschem Kündigungsschutzgesetz eine nachvollziehbare wirtschaftliche Notwendigkeit.

Die betriebsbedingte Beendigung wurde mit einer Abfindung verbunden.

Trotz betriebsbedingter Gründe kann der Arbeitgeber eine finanzielle Entschädigung anbieten, um Konflikte zu vermeiden.

Der Begriff wird oft im Zusammenhang mit Kündigungsschutzprozessen verwendet. Die betriebsbedingte Beendigung ist eine der drei zulässigen Kündigungsarten nach deutschem Arbeitsrecht (§ 1 KSchG).

Kollokationen

betriebsbedingte KündigungKündigung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründensoziale AuswahlBewertung der Arbeitnehmer nach Sozialkriterien bei betriebsbedingten KündigungenInteressenausgleichVerhandlung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über betriebsbedingte Maßnahmen

Verwandte Ausdrücke

SozialauswahlRedewendung
Bewertung der Arbeitnehmer nach Alter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten bei betriebsbedingten Kündigungen
Abfindungword
Finanzielle Entschädigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Profi-Tipp

Prüfung der Rechtmäßigkeit

Eine betriebsbedingte Beendigung muss drei Voraussetzungen erfüllen: 1) Dringendes betriebliches Erfordernis, 2) Ultima-Ratio-Prinzip (keine mildere Maßnahme möglich), 3) Soziale Auswahl bei mehreren betroffenen Arbeitnehmern.

Goldene Regel

Unterschied zu anderen Kündigungsarten

Im Gegensatz zu verhaltens- oder personenbedingten Kündigungen liegt der Grund bei betriebsbedingten Beendigungen außerhalb der Sphäre des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Kündigung unvermeidbar war.

Wortursprung

Zusammensetzung aus 'betrieblich' (wirtschaftlich/organisatorisch) und 'Beendigung' (Ende eines Rechtsverhältnisses). Der Begriff entstand im Kontext des deutschen Arbeitsrechts und ist seit dem 20. Jahrhundert etabliert.

Verwendungshinweise

Der Begriff wird ausschließlich im arbeitsrechtlichen Kontext verwendet. Er setzt voraus, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf äußeren Umständen (z.B. Auftragsrückgang, Rationalisierung) beruht und nicht auf Fehlverhalten des Arbeitnehmers. In der Praxis ist oft eine Abfindung mit der betriebsbedingten Beendigung verbunden, um Kündigungsschutzklagen zu vermeiden.

Wortzerlegung

betriebsbedingt
durch betriebliche Umstände verursacht
compound adjective
+
Beendigung
Ende eines Rechtsverhältnisses
noun
Deutsches Wörterbuch