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Eine rechtliche Fiktion, bei der eine Person als schuldig behandelt wird, bis ihre Unschuld bewiesen ist.
假定有罪的原则在某些情况下被用来 vereinfachen das Verfahren.
Der Grundsatz der Schuldfiktion wird in manchen Fällen zur Verfahrensvereinfachung verwendet.
Dieser Begriff steht im Kontrast zum Prinzip der Unschuldsvermutung (无罪推定).
Achte darauf, dass '假定有罪' nicht mit dem deutschen Rechtsgrundsatz der Unschuldsvermutung verwechselt wird. Die Schuldfiktion ist ein theoretisches Konstrukt, das in der Praxis selten angewendet wird.
Im Chinesischen wird '假定有罪' oft im Kontext von Rechtsreformen oder theoretischen Diskussionen verwendet. In der deutschen Rechtssprache entspricht dies eher 'Schuldfiktion' oder 'Fiktion der Schuld'.
Die Zusammensetzung aus '假定' (Annahme) und '有罪' (schuldig) spiegelt die juristische Konstruktion wider, bei der eine Schuld zunächst angenommen wird.
Der Begriff wird vor allem in der Rechtswissenschaft verwendet und ist nicht umgangssprachlich. In der deutschen Rechtspraxis dominiert das Prinzip der Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 EMRK).