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The prosecution must prove guilt beyond a reasonable doubt.
Die Staatsanwaltschaft muss die Schuld über jeden vernünftigen Zweifel hinaus nachweisen.
In einem Strafverfahren die Schuld einer Person durch Beweise und Argumente zweifelsfrei darlegen.
The lawyer argued that the evidence was insufficient to prove guilt.
Der Anwalt argumentierte, dass die Beweise nicht ausreichten, um die Schuld nachzuweisen.
The jury was tasked with deciding whether the prosecution could prove guilt.
Die Geschworenen hatten die Aufgabe zu entscheiden, ob die Staatsanwaltschaft die Schuld nachweisen konnte.
Wird im Kontext von Strafverfahren verwendet, um den Nachweis der Verantwortung für eine Straftat zu beschreiben.
In deutschen Strafverfahren muss die Staatsanwaltschaft die Schuld des Angeklagten 'über jeden vernünftigen Zweifel hinaus' nachweisen. Dieser Grundsatz ist im § 261 StPO verankert.
Die Beweislast liegt immer bei der Anklage. Eine bloße Vermutung oder Indizien reichen nicht aus, um 'Schuld nachzuweisen'.
Die Phrase setzt sich aus 'prove' (lateinisch *probare* = 'prüfen, beweisen') und 'guilt' (altes englisches *gylt* = 'Schuld, Sünde') zusammen. Die Kombination entstand im rechtlichen Kontext des frühen 19. Jahrhunderts.
Wird ausschließlich in juristischen Zusammenhängen verwendet, insbesondere in Strafverfahren. Im Deutschen entspricht es dem Begriff 'Schuldnachweis' oder 'Nachweis der Schuld'.