eigenverantwortliche Kündigung
/ˈaɪ̯ɡn̩fɛɐ̯ˈʔantvɔʁtliçə ˈkʏndɪɡʊŋ/Eine Kündigung, die der Arbeitnehmer aus eigenem Antrieb und ohne äußeren Druck oder Einfluss von Dritten vornimmt.
Die eigenverantwortliche Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Eine solche Kündigung muss in schriftlicher Form vorliegen, um rechtlich wirksam zu sein.
Diese Art der Kündigung unterscheidet sich von einer Kündigung, die durch betriebsbedingte Gründe oder eine Abmahnung veranlasst wird.
💡Profi-Tipp
Rechtliche Bedeutung
Eine eigenverantwortliche Kündigung hat oft andere rechtliche Konsequenzen als eine Kündigung durch den Arbeitgeber, insbesondere in Bezug auf Kündigungsfristen und Abfindungen.
📝Verwendungshinweise
Der Begriff wird häufig in Arbeitsrecht und Personalmanagement verwendet, um eine Kündigung zu beschreiben, die nicht durch den Arbeitgeber oder andere Faktoren erzwungen wurde.