freiwillige Kündigung
/ˈfʁaɪˌvɪlɪɡə ˈkʏndɪɡʊŋ/Die einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer ohne Druck von außen
Die freiwillige Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Die Kündigung muss in schriftlicher Form vorliegen.
Nach der freiwilligen Kündigung hat der Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist einzuhalten.
Der Arbeitnehmer muss die gesetzliche Frist beachten.
Im Gegensatz zur betriebsbedingten Kündigung geht die Initiative vom Arbeitnehmer aus.
Kollokationen
Verwandte Ausdrücke
💡Profi-Tipp
Rechtliche Bedeutung
Eine freiwillige Kündigung ist rechtlich bindend und sollte gut überlegt sein.
⚡Goldene Regel
Schriftform
Eine freiwillige Kündigung muss schriftlich erfolgen, um rechtlich gültig zu sein.
📖Wortursprung
Zusammensetzung aus 'freiwillig' (freiwillig) und 'Kündigung' (Beendigung eines Vertrags)
📝Verwendungshinweise
Wird oft im Arbeitsrecht verwendet, um die Kündigung durch den Arbeitnehmer zu beschreiben.