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Ein Arbeitsverhältnis, das auf unbestimmte Zeit geschlossen wird und nicht befristet ist.
Im Festangestelltenverhältnis gelten die Kündigungsfristen des Arbeitsvertragsgesetzes.
Bei unbefristeten Arbeitsverträgen sind die gesetzlichen Kündigungsfristen zu beachten.
Nach zwei Jahren Probezeit wurde sie in ein Festangestelltenverhältnis übernommen.
Nach erfolgreicher Probezeit erhielt sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Der Begriff wird oft in Arbeitsverträgen und Personalwesen verwendet. Synonym zu 'unbefristetes Arbeitsverhältnis'.
Achte darauf, ob in Stellenausschreibungen 'Festangestelltenverhältnis' oder 'unbefristet' steht – beide bedeuten dasselbe, aber der erste Begriff ist formeller.
Ein Festangestelltenverhältnis bietet mehr Sicherheit als ein befristetes, da es nur unter Einhaltung von Kündigungsfristen und mit triftigem Grund beendet werden kann.
Zusammensetzung aus 'fest' (unveränderlich, dauerhaft), 'Angestellten' (Plural von 'Angestellter', abgeleitet von 'angestellt' = beschäftigt) und 'Verhältnis' (Beziehung, Zustand). Der Begriff entstand im 20. Jahrhundert im Kontext der Standardisierung von Arbeitsverträgen.
Der Begriff wird vor allem in offiziellen Dokumenten, Arbeitsverträgen und Personalakten verwendet. Im mündlichen Sprachgebrauch wird oft die Kurzform 'feste Stelle' oder 'unbefristet' bevorzugt.