Dienstvertrag
Arbeitsvertrag für DienstleistungenDer Dienstvertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Freelancer und dem Unternehmen.
Der Vertrag definiert die Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen.
Vertrag zwischen zwei Parteien, bei dem eine Partei (Dienstleister) gegen Entgelt eine Dienstleistung erbringt und die andere Partei (Auftraggeber) diese annimmt.
Der Dienstvertrag sieht vor, dass der Berater monatlich abrechnet.
Der Vertrag regelt die Abrechnungsmodalitäten des Beraters.
Ein Dienstvertrag kann jederzeit gekündigt werden, sofern keine feste Laufzeit vereinbart wurde.
Ohne vertragliche Bindung ist eine flexible Beendigung möglich.
Abzugrenzen vom Werkvertrag, bei dem ein konkretes Ergebnis geschuldet wird.
Kollokationen
Antonyme
Verwandte Ausdrücke
Profi-Tipp
Vertragsart beachten
Prüfe, ob ein Dienstvertrag oder Werkvertrag vorliegt: Beim Dienstvertrag wird die Tätigkeit geschuldet, beim Werkvertrag ein konkretes Ergebnis.
Goldene Regel
Formfreiheit
Dienstverträge können mündlich oder schriftlich geschlossen werden, aber schriftliche Vereinbarungen sind aus Beweisgründen empfehlenswert.
Kündigungsfristen
Ohne vertragliche Regelung gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.
Wortursprung
Zusammensetzung aus 'Dienst' (von althochdeutsch 'dionōst' = Dienstleistung) und 'Vertrag' (von mittelhochdeutsch 'vertrac' = Abmachung).
Verwendungshinweise
Wird oft im Kontext von Freiberuflern, Beratern oder Zeitarbeitsfirmen verwendet. Im Gegensatz zum Arbeitsvertrag besteht keine persönliche Abhängigkeit.