Leiharbeitsfirma
Firma für ZeitarbeitEr arbeitet bei einer Leiharbeitsfirma und wird an verschiedene Kundenunternehmen vermittelt.
Er ist bei einer Firma beschäftigt, die Arbeitnehmer an andere Unternehmen verleiht.
Unternehmen, das Arbeitnehmer an andere Firmen verleiht und dabei als Arbeitgeber auftritt.
Die Leiharbeitsfirma übernimmt die Lohnabrechnung für die Leiharbeiter.
Die Firma, die Arbeiter verleiht, ist für deren Gehaltszahlungen verantwortlich.
Viele Unternehmen nutzen Leiharbeitsfirmen, um flexibel auf Auftragsspitzen zu reagieren.
Firmen greifen auf Zeitarbeitsfirmen zurück, um kurzfristig mehr Personal zu beschäftigen.
Der Begriff ist in Deutschland durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Die Leiharbeitsfirma schließt mit dem Leiharbeitnehmer einen Arbeitsvertrag und überlässt diesen gegen Entgelt an ein Kundenunternehmen.
Kollokationen
Verwandte Ausdrücke
Profi-Tipp
Rechtliche Rahmenbedingungen
In Deutschland regelt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) die maximale Überlassungsdauer (grundsätzlich 18 Monate) und das Equal-Pay-Prinzip. Nach 9 Monaten Einsatz im gleichen Unternehmen haben Leiharbeitnehmer Anspruch auf gleichen Lohn wie Festangestellte.
Goldene Regel
Arbeitgeberpflichten
Die Leiharbeitsfirma bleibt auch während der Überlassung an das Kundenunternehmen der Arbeitgeber und ist für Lohnzahlungen, Sozialversicherungen und Kündigungsschutz verantwortlich.
Wortursprung
Zusammensetzung aus 'Leiharbeit' (seit dem 20. Jahrhundert belegt, Bedeutung: vorübergehende Arbeitsvermittlung) und 'Firma' (italienischen Ursprungs, seit dem 18. Jahrhundert im Deutschen nachweisbar). Der Begriff 'Leiharbeit' selbst ist eine Übertragung aus dem Englischen 'labour hire' (seit den 1940er Jahren in den USA verbreitet).
Verwendungshinweise
Der Begriff wird vor allem in Deutschland und Österreich verwendet. In der Schweiz ist 'Temporärarbeitsfirma' gebräuchlicher. Die Leiharbeit unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen, insbesondere zum Schutz der Leiharbeitnehmer.