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jemanden wegen eines Fehlverhaltens oder einer Pflichtverletzung offiziell tadeln oder zurechtweisen
Der Richter rügte den Angeklagten für seine respektlosen Äußerungen.
Der Richter tadelte den Angeklagten für seine respektlosen Äußerungen.
Die Behörde rügte das Unternehmen wegen Verstößen gegen die Sicherheitsvorschriften.
Die Behörde tadelte das Unternehmen wegen Verstößen gegen die Sicherheitsvorschriften.
Der Ausdruck wird oft in formellen oder rechtlichen Kontexten verwendet.
Verwenden Sie 'jemanden rügen' in formellen oder rechtlichen Situationen, nicht im Alltag.
Der Ausdruck ist formell und wird oft in rechtlichen oder beruflichen Kontexten verwendet. In informellen Situationen sind 'tadeln' oder 'ermahnen' häufiger.