geringfügige Beschäftigung
/ɡəˈʁɪŋfyːɡɪɡə bɛˈʃɛːtɪɡʊŋ/noun★Mittelstufe— Minijob oder geringfügige Arbeit
⚖️Recht
formell
Eine Beschäftigung, bei der das monatliche Einkommen unter einer gesetzlich festgelegten Grenze liegt und daher sozialversicherungsfrei ist.
In Deutschland gilt eine geringfügige Beschäftigung, wenn das monatliche Entgelt 538 Euro nicht übersteigt.
In Deutschland gilt eine geringfügige Beschäftigung, wenn das monatliche Entgelt 538 Euro nicht übersteigt.
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Der Begriff wird oft im Kontext von Sozialversicherung und Arbeitsrecht verwendet.
📝Verwendungshinweise
Der Begriff wird häufig in Deutschland verwendet, um eine Form der Teilzeitarbeit zu beschreiben, die sozialversicherungsfrei ist.
Wortzerlegung
geringfügig
gering, unbedeutend
adjectiveBeschäftigung
Arbeit, Job
nounDeutsches Wörterbuch