Minijob

/ˈmiːniˌdʒɔp/
nounMittelstufe geringfügige Beschäftigung
⚖️Recht
formell

Eine geringfügige Beschäftigung mit einem monatlichen Bruttoverdienst von maximal 520 Euro (Stand 2023) und sozialversicherungsfreien Beiträgen.

Minijobs sind besonders für Studierende und Rentner attraktiv.

Diese Art von Arbeit ist steuerlich und sozialversicherungsrechtlich begünstigt.

💡

Der Begriff ist im deutschen Sozialversicherungsrecht verankert.

Kollokationen

Minijob annehmeneine geringfügige Beschäftigung beginnenMinijob kündigeneine geringfügige Beschäftigung beendenMinijobberPerson, die in einem Minijob arbeitet

Verwandte Ausdrücke

450-Euro-JobRedewendung
Bezeichnung für einen Minijob mit maximal 450 Euro monatlichem Bruttoverdienst

💡Profi-Tipp

Steuerliche Vorteile

Minijobs sind steuerfrei und sozialversicherungsfrei, was sie besonders für Nebenverdienst attraktiv macht.

Goldene Regel

Rechtliche Grenzen

Der Verdienst darf die gesetzlich festgelegte Grenze nicht überschreiten, um die Vorteile zu behalten.

📖Wortursprung

Zusammensetzung aus 'mini' (klein) und 'Job' (Arbeitsstelle), geprägt im deutschen Sprachraum für geringfügige Beschäftigung.

📝Verwendungshinweise

Der Begriff ist spezifisch für das deutsche Sozialversicherungssystem und wird oft in rechtlichen oder finanziellen Kontexten verwendet.

Wortzerlegung

Mini
klein
prefix
+
Job
Arbeitsstelle
root
Deutsches Wörterbuch