Vertragsabschluss

/fɛɐ̯ˈtʁaːksˌʔapʃlʊs/
Abschluss eines Vertrags

Der Vertragsabschluss erfolgte nach langen Verhandlungen.

Der Abschluss des Vertrags fand nach langen Verhandlungen statt.


Recht
formell

Die Unterzeichnung und rechtliche Bindung eines Vertrags

Der Vertragsabschluss wurde von beiden Parteien unterzeichnet.

Der Vertrag wurde von beiden Parteien unterzeichnet und ist nun rechtskräftig.

Bezieht sich auf den finalen Schritt der Vertragsunterzeichnung und die damit verbundene rechtliche Verpflichtung.

Kollokationen

Vertragsabschluss vorbereitenVorbereitung der Unterzeichnung eines VertragsVertragsabschluss feiernFeier des erfolgreichen Vertragsabschlusses

Verwandte Ausdrücke

Vertragsabschluss feiernRedewendung
Feier des erfolgreichen Vertragsabschlusses

Profi-Tipp

Rechtliche Bedeutung

Der Begriff bezieht sich auf den rechtlich bindenden Abschluss eines Vertrags.

Goldene Regel

Formelle Verwendung

Wird in formellen und juristischen Kontexten verwendet.

Wortursprung

Zusammensetzung aus 'Vertrag' (Vertrag) und 'Abschluss' (Beendigung, Abschluss)

Verwendungshinweise

Wird häufig in juristischen und geschäftlichen Kontexten verwendet, um den finalen Abschluss eines Vertrags zu beschreiben.

Wortzerlegung

Vertrag
rechtliche Vereinbarung
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+
Abschluss
Beendigung, Abschluss
root
Deutsches Wörterbuch