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Eine Person, die in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis arbeitet, typischerweise mit einem monatlichen Bruttoverdienst unter der Versicherungspflichtgrenze.
Geringfügig Beschäftigte zahlen in der Regel keine Sozialversicherungsbeiträge.
Minijobber zahlen normalerweise keine Sozialversicherungsbeiträge.
Der Begriff ist im deutschen Sozialversicherungsrecht verankert.
Der Begriff bezieht sich auf Arbeitnehmer mit einem Einkommen unter der gesetzlichen Versicherungspflichtgrenze.
Geringfügig Beschäftigte sind in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig.
Zusammensetzung aus 'geringfügig' (gering) und 'Beschäftigter' (Arbeitnehmer).
Der Begriff wird oft im Kontext von Sozialversicherungsrecht und Arbeitsrecht verwendet.