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Als geringfügig Beschäftigter zahlt man weniger Sozialabgaben, darf aber nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze verdienen.
Ein Arbeitnehmer mit einem Minijob, der sozialversicherungsfrei ist, aber steuerlich gemeldet werden muss.
Eine Person, die gegen Entgelt arbeitet, aber die gesetzlichen Grenzen für geringfügige Beschäftigung nicht überschreitet.
Geringfügig Beschäftigte dürfen maximal 538 Euro im Monat verdienen.
Diese Grenze gilt für Minijobs in Deutschland.
Er arbeitet als geringfügig Beschäftigter in einem Café.
Sein Einkommen liegt unter der Geringfügigkeitsgrenze.
Der Begriff wird oft im Zusammenhang mit Minijobs verwendet. Sozialversicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber pauschal abgeführt.
Auch geringfügig Beschäftigte müssen ihr Einkommen in der Steuererklärung angeben, sofern sie andere Einkünfte haben. Der Arbeitgeber führt pauschale Lohnsteuer ab.
Das monatliche Einkommen darf 538 Euro (2024) nicht überschreiten, um als geringfügig Beschäftigter zu gelten.
Geringfügig Beschäftigte sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei, aber in der Rentenversicherung pflichtversichert (auf Antrag befreit).
Das Wort setzt sich aus 'geringfügig' (von 'gering' = klein, unbedeutend + 'fügig' = fügbar) und 'Beschäftigter' (Partizip von 'beschäftigen') zusammen. Der Begriff entstand im deutschen Sozialversicherungsrecht zur Klassifizierung von Arbeitsverhältnissen mit geringem Einkommen.
Der Begriff wird hauptsächlich in Deutschland verwendet. In Österreich heißt es 'geringfügig Beschäftigter', in der Schweiz 'Nebenerwerbstätiger'. Wichtig: Auch wenn die Beschäftigung geringfügig ist, kann sie steuerpflichtig sein.