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ungleiche oder ungerechte Behandlung von Personen aufgrund bestimmter Merkmale wie Herkunft, Geschlecht, Religion oder Behinderung
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung in Deutschland.
Dieses Gesetz schützt vor Benachteiligung aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Behinderung.
Diskriminierung kann sowohl bewusst als auch unbewusst erfolgen und ist in vielen Ländern strafbar.
soziale oder institutionelle Benachteiligung von Gruppen aufgrund von Vorurteilen oder Stereotypen
Systemische Diskriminierung ist oft schwer zu erkennen, weil sie in gesellschaftlichen Strukturen verankert ist.
Diese Form der Benachteiligung zeigt sich in ungleichen Chancen und Möglichkeiten für bestimmte Gruppen.
Systemische Diskriminierung betrifft oft Minderheiten und kann über Generationen hinweg wirken.
In Deutschland regelt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) den Schutz vor Diskriminierung.
Der Begriff wird oft im Zusammenhang mit Rassismus, Sexismus oder anderen Formen der Benachteiligung verwendet.
Diskriminierung ist in vielen Ländern strafbar und kann zu Schadensersatzforderungen führen.
Systemische Diskriminierung zeigt sich oft in ungleichen Chancen und Strukturen.
Abgeleitet vom lateinischen 'discriminare' (unterscheiden, trennen) über das französische 'discrimination'
Der Begriff wird sowohl im rechtlichen als auch im soziologischen Kontext verwendet. Im Alltag oft mit negativer Konnotation verbunden.