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festgelegte Zeitspanne, innerhalb derer eine Handlung oder Leistung aufgeschoben werden darf
Der Mieter hat eine Aufschubfrist von zwei Wochen, um die Miete zu zahlen.
Der Mieter darf die Miete bis zum Ablauf der zwei Wochen zahlen, ohne Konsequenzen.
Die Aufschubfrist für die Abgabe der Unterlagen wurde verlängert.
Die Frist, um die Dokumente einzureichen, wurde verlängert.
Wird oft in rechtlichen oder administrativen Kontexten verwendet, z. B. bei Fristverlängerungen oder Zahlungsaufschüben.
Achte auf Wörter wie 'Steuererklärung', 'Vertrag', 'Miete' oder 'Behörde' – sie deuten oft auf die Verwendung von 'Aufschubfrist' hin.
Eine 'Frist' ist ein festgelegter Endtermin, während eine 'Aufschubfrist' die Möglichkeit beschreibt, diesen Termin zu verschieben.
Zusammensetzung aus 'Aufschub' (Substantivierung des Verbs 'aufschieben' = verschieben) und 'Frist' (zeitliche Begrenzung). Beide Wörter sind altgermanischen Ursprungs: 'Aufschub' von althochdeutsch 'ūfscoub' (Verzögerung), 'Frist' von althochdeutsch 'frist' (Zeit, Termin).
Wird häufig in offiziellen Schreiben, Verträgen oder behördlichen Dokumenten verwendet. Im mündlichen Sprachgebrauch seltener, stattdessen oft 'Fristverlängerung' oder 'Nachfrist' gesagt.