Arbeitslosengeld II

/ˈaʁbaɪ̯t͡sloːzənˌɡɛlt ˈt͡svaɪ̯/
Grundsicherung für Arbeitsuchende

Nach der Entlassung beantragte sie Arbeitslosengeld II.

Nach dem Jobverlust beantragte sie die Grundsicherung für Arbeitsuchende.


Recht
formell

Eine staatliche Leistung für erwerbsfähige Arbeitslose, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können.

Arbeitslosengeld II deckt Grundbedürfnisse wie Miete und Lebensmittel.

Arbeitslosengeld II deckt Grundbedürfnisse wie Miete und Lebensmittel.

Ersetzt seit 2005 das frühere 'Sozialhilfe' für Arbeitslose.

Kollokationen

Arbeitslosengeld II beantrageneinen Antrag auf Grundsicherung stellenArbeitslosengeld II erhaltenGrundsicherung beziehen

Verwandte Ausdrücke

Hartz IVRedewendung
umgangssprachliche Bezeichnung für Arbeitslosengeld II

Profi-Tipp

Begriffsverwendung

Im formellen Kontext sollte 'Arbeitslosengeld II' verwendet werden, während 'Hartz IV' umgangssprachlich ist.

Goldene Regel

Rechtsgrundlage

Die Leistung wird nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II) gewährt.

Wortursprung

Entstand 2005 durch die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe.

Verwendungshinweise

Wird oft umgangssprachlich als 'Hartz IV' bezeichnet.

Wortzerlegung

Arbeitslosengeld
Leistung für Arbeitslose
root
+
II
Zweite Stufe der Arbeitslosenunterstützung
suffix
Deutsches Wörterbuch