Arbeitslosengeld

/ˈaʁbaɪ̯t͡sloːzənˌɡɛlt/
Geld, das Arbeitslose vom Staat erhalten

Nach seiner Entlassung beantragte er Arbeitslosengeld.

Nach dem Verlust seines Jobs beantragte er finanzielle Unterstützung vom Staat.


Recht
formell

Geld, das Arbeitslose vom Staat als finanzielle Unterstützung erhalten

Das Arbeitslosengeld wird nach bestimmten Kriterien berechnet.

Die Höhe des Arbeitslosengelds hängt von verschiedenen Faktoren ab.

In Deutschland wird Arbeitslosengeld durch die Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt.

Kollokationen

Arbeitslosengeld beantragenden Antrag auf Arbeitslosengeld stellenArbeitslosengeld erhaltenfinanzielle Unterstützung vom Staat bekommen

Verwandte Ausdrücke

Arbeitslosengeld IRedewendung
die erste Phase der Arbeitslosenunterstützung
Arbeitslosengeld IIRedewendung
die zweite Phase der Arbeitslosenunterstützung, auch 'Hartz IV' genannt

Profi-Tipp

Formelle Verwendung

Der Begriff wird in offiziellen Dokumenten und Gesprächen mit Behörden verwendet.

Goldene Regel

Rechtsgrundlage

Arbeitslosengeld ist im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt.

Wortursprung

Zusammengesetzt aus 'Arbeitslosigkeit' (Arbeitslosigkeit) und 'Geld' (Geld), ein Begriff aus dem deutschen Sozialversicherungssystem.

Verwendungshinweise

Arbeitslosengeld ist eine gesetzlich geregelte Leistung und unterliegt bestimmten Voraussetzungen.

Wortzerlegung

Arbeit
Arbeit
root
+
-los
ohne
suffix
+
-en
Pluralbildung
suffix
+
Geld
Geld
root
Deutsches Wörterbuch