Probezeitvertrag

/ˈproːbəˌt͡saɪ̯tˌfɛɐ̯ˌtʁaːk/
Vertrag für eine Probezeit

Der Probezeitvertrag gibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit, den neuen Mitarbeiter zu testen.

Ein Probezeitvertrag ermöglicht es dem Arbeitgeber, die Eignung des neuen Mitarbeiters zu bewerten.


Recht
formell

Ein Arbeitsvertrag mit einer festgelegten Probezeit, in der beide Parteien die Eignung prüfen können.

Während der Probezeit kann der Vertrag ohne besondere Kündigungsfrist beendet werden.

In der Probezeit ist eine Kündigung ohne lange Frist möglich.

Typisch in Deutschland und anderen Ländern mit ähnlichem Arbeitsrecht.

Kollokationen

Probezeitvertrag unterschreibeneinen Probezeitvertrag unterzeichnenProbezeitvertrag verlängerndie Probezeit verlängern

Verwandte Ausdrücke

Probezeit verlängernRedewendung
die Probezeit verlängern

Profi-Tipp

Rechtslage

Die Dauer der Probezeit ist gesetzlich begrenzt.

Goldene Regel

Kündigung

Während der Probezeit gelten kürzere Kündigungsfristen.

Wortursprung

Zusammensetzung aus 'Probezeit' (Testphase) und 'Vertrag' (Rechtsdokument).

Verwendungshinweise

Wird oft in Stellenanzeigen und Arbeitsverträgen verwendet.

Wortzerlegung

Probe
Test
root
+
Zeit
Zeitraum
root
+
Vertrag
Rechtsdokument
root
Deutsches Wörterbuch