Leiharbeitsvertrag
vertrag über ZeitarbeitDer Leiharbeitsvertrag regelt die Bedingungen zwischen Verleiher, Leiharbeitnehmer und Entleiher.
Der Vertrag definiert die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für Zeitarbeitnehmer, die bei einem Entleiherunternehmen eingesetzt werden.
Vertrag zwischen einem Verleihunternehmen und einem Arbeitnehmer, der die Überlassung des Arbeitnehmers an einen Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung regelt.
Im Leiharbeitsvertrag sind die Höhe des Entgelts, die Dauer der Überlassung und die Kündigungsfristen festgelegt.
Der Vertrag spezifiziert die Bezahlung, die maximale Einsatzdauer und die Bedingungen für eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Ein Leiharbeitsvertrag kann befristet oder unbefristet abgeschlossen werden.
Die Vertragslaufzeit kann entweder an ein bestimmtes Projekt gebunden oder ohne zeitliche Begrenzung sein.
Der Leiharbeitsvertrag ist die rechtliche Grundlage für Zeitarbeit in Deutschland und unterliegt dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
Kollokationen
Verwandte Ausdrücke
Profi-Tipp
Achtung bei Kündigungsfristen
Im Leiharbeitsvertrag sind oft kürzere Kündigungsfristen als im regulären Arbeitsvertrag vorgesehen. Prüfe diese genau, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Goldene Regel
Rechte des Leiharbeitnehmers
Leiharbeitnehmer haben nach drei Monaten Einsatz beim selben Entleiher Anspruch auf gleiche Bezahlung wie Festangestellte des Entleihers (§ 8 AÜG).
Wortursprung
Zusammensetzung aus 'Leiharbeit' (Zeitarbeit) und 'Vertrag'. 'Leiharbeit' setzt sich zusammen aus 'leihen' (borgen) und 'Arbeit' (work), während 'Vertrag' auf das lateinische 'contractus' (Zusammenziehung) zurückgeht.
Verwendungshinweise
Der Begriff wird vor allem in Deutschland verwendet. In Österreich spricht man von 'Überlassungsvertrag', in der Schweiz von 'Temporärarbeitsvertrag'. Der Leiharbeitsvertrag unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen, insbesondere zum Schutz der Arbeitnehmer.