Überlassungsvertrag
vertragliche Vereinbarung zur EigentumsübertragungDer Überlassungsvertrag regelt die Übergabe des Grundstücks an den neuen Eigentümer.
Der Vertrag definiert die Bedingungen, unter denen das Grundstück an den neuen Besitzer übergeht.
Ein Vertrag, durch den eine Partei einer anderen Partei das Recht einräumt, eine Sache oder ein Recht zu nutzen oder zu besitzen, ohne sie zu verkaufen.
Im Überlassungsvertrag wird festgelegt, dass der Mieter die Wohnung für fünf Jahre nutzen darf.
Der Vertrag sichert dem Mieter das Nutzungsrecht für einen festgelegten Zeitraum zu.
Der Überlassungsvertrag zwischen den Parteien sah vor, dass das Patent für zehn Jahre lizenziert wird.
Die Vereinbarung regelt die zeitlich begrenzte Überlassung des Patents an einen Dritten.
Der Überlassungsvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag und begründet keine Eigentumsübertragung, sondern ein Nutzungs- oder Besitzrecht. Im Gegensatz zum Kaufvertrag wird kein Eigentum übertragen, sondern nur die Möglichkeit der Nutzung eingeräumt.
Kollokationen
Antonyme
Verwandte Ausdrücke
Profi-Tipp
Abgrenzung zu ähnlichen Verträgen
Achte darauf, dass der Überlassungsvertrag kein Eigentum überträgt, sondern nur ein Nutzungsrecht einräumt. Im Gegensatz zum Kaufvertrag bleibt der ursprüngliche Eigentümer berechtigt, während beim Überlassungsvertrag oft ein Entgelt vereinbart wird.
Goldene Regel
Vertragsart prüfen
Frage dich, ob Eigentum übertragen wird (Kaufvertrag) oder nur ein Nutzungsrecht eingeräumt wird (Überlassungsvertrag).
Entgeltlichkeit klären
Überlassungsverträge können entgeltlich oder unentgeltlich sein. Kläre dies im Vertrag klar, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Wortursprung
Zusammengesetzt aus 'Überlassung' (Substantivierung von 'überlassen', mittelhochdeutsch 'überlāzen') und 'Vertrag'. 'Überlassen' setzt sich zusammen aus 'über' (Präposition) und 'lassen' (Verb). Der Begriff 'Vertrag' stammt vom althochdeutschen 'firtragan' (abmachen, vereinbaren) und ist verwandt mit 'tragen' im Sinne von 'etwas aushandeln'.
Verwendungshinweise
Der Überlassungsvertrag wird häufig im Mietrecht, Pachtrecht oder bei Lizenzvereinbarungen verwendet. Er ist abzugrenzen vom Kaufvertrag, da hier kein Eigentum übertragen wird, sondern nur ein Nutzungsrecht eingeräumt wird. Im Gegensatz zum Leihvertrag ist der Überlassungsvertrag in der Regel entgeltlich.