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Das Unterlassen einer Handlung, die rechtlich geboten ist, insbesondere wenn dadurch ein Schaden entsteht
不作為による過失は刑法上責任を問われる
Fahrlässigkeit durch Unterlassen kann strafrechtlich verfolgt werden
Im deutschen Recht entspricht dies dem Begriff der 'Unterlassungspflichtverletzung'
Nicht-Handeln kann im japanischen Recht genauso strafbar sein wie aktives Handeln, wenn eine rechtliche Verpflichtung besteht
Wer eine rechtlich gebotene Handlung unterlässt und dadurch Schaden verursacht, kann haftbar gemacht werden
Kombination aus 不 (nicht) und 作為 (Handlung), also 'Nicht-Handeln'
In Japan wird dieser Begriff vor allem im Zivil- und Strafrecht verwendet, um Fälle zu beschreiben, in denen jemand eine gebotene Handlung unterlässt und dadurch Schaden verursacht