Vertragsbindung

/ˈfɛɐ̯tʁaːksˌbɪndʊŋ/
vertragliche Verpflichtung

Die Vertragsbindung bei meinem Mobilfunkvertrag beträgt 24 Monate.

Die Mindestlaufzeit des Vertrags, die mich an den Anbieter bindet.


Recht
formell

Rechtliche oder vertragliche Verpflichtung, einen Vertrag für einen bestimmten Zeitraum einzuhalten.

Durch die Vertragsbindung kann ich den Vertrag nicht vorzeitig kündigen.

Die Klausel verhindert eine vorzeitige Auflösung des Vertrags.

Die Vertragsbindung in meinem Arbeitsvertrag beträgt zwei Jahre.

Ich bin verpflichtet, mindestens zwei Jahre im Unternehmen zu bleiben.

Häufig in Verträgen wie Mobilfunk, Versicherungen oder Arbeitsverträgen verwendet. Kann finanziell nachteilig sein, wenn man vorzeitig kündigen möchte.

Geschäft
formell

Verpflichtung, sich an die Bedingungen eines Vertrags zu halten.

Die Vertragsbindung soll Kundenbindung fördern, kann aber auch als Wettbewerbshemmnis wirken.

Lange Bindungsfristen können Kunden unzufrieden machen.

Wird oft in Marketing und Kundenakquise diskutiert.

Kollokationen

Vertragsbindung von X Monaten/JahrenMindestlaufzeit des Vertrags in Monaten oder JahrenVertragsbindung lösensich aus der vertraglichen Verpflichtung befreienVertragsbindung umgehentrotz Vertragsbindung den Vertrag frühzeitig beenden

Verwandte Ausdrücke

KündigungsfristRedewendung
Zeitraum, in dem ein Vertrag gekündigt werden kann
AGBabbreviation
Allgemeine Geschäftsbedingungen
vorzeitige KündigungRedewendung
Kündigung eines Vertrags vor Ablauf der Bindungsfrist

Profi-Tipp

Vertragsbindung prüfen

Vor Vertragsabschluss immer die Vertragsbindung und mögliche Kündigungsfristen prüfen. Besonders bei Mobilfunkverträgen oder Fitnessstudio-Mitgliedschaften kann eine lange Bindung teuer werden.

Goldene Regel

Vertragsbindung und Widerrufsrecht

Bei Verbraucherverträgen gilt in der EU ein 14-tägiges Widerrufsrecht (§ 355 BGB), währenddessen die Vertragsbindung noch nicht wirksam wird.

Ausnahmen von der Vertragsbindung

In bestimmten Fällen (z.B. bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen des Anbieters) kann die Vertragsbindung vorzeitig enden.

Wortursprung

Zusammengesetzt aus 'Vertrag' (von mittelhochdeutsch 'vertrac', 'Abmachung') und 'Bindung' (von althochdeutsch 'bintunga', 'Verpflichtung'). Der Begriff etablierte sich im 19. Jahrhundert im juristischen Kontext.

Verwendungshinweise

Der Begriff wird oft in Verbraucherrecht und Vertragsrecht verwendet. Kritisch diskutiert wird die Vertragsbindung bei Verbraucherverträgen, da sie die Kündigungsfreiheit einschränkt. In Deutschland regelt § 309 Nr. 9 BGB die maximale Dauer von Vertragsbindungen in AGB.

Wortzerlegung

Vertrag
rechtlich bindende Abmachung
root
+
s
Fugenlaut zur Verbindung der Wortteile
grammatical
+
Bindung
Verpflichtung oder Festlegung
root
Deutsches Wörterbuch