Nichterfüllung

/ˈnɪçtʔɛɐ̯ˈfʏlʊŋ/
Nichtbeachtung einer vertraglichen Verpflichtung

Die Nichterfüllung des Vertrags führte zu rechtlichen Konsequenzen.

Die Vertragspartei hat ihre Verpflichtungen nicht erfüllt, was rechtliche Folgen hatte.


Recht
formell

Verstoß gegen eine vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung

Der Käufer klagte wegen Nichterfüllung des Kaufvertrags.

Der Käufer verklagte den Verkäufer, weil dieser die vertraglichen Pflichten nicht erfüllt hatte.

Bezieht sich oft auf Vertragsbruch oder Pflichtverletzung.

Verwandte Ausdrücke

Nichterfüllung einer vertraglichen HauptpflichtRedewendung
Verstoß gegen die wesentlichen Vertragspflichten

Profi-Tipp

Rechtliche Bedeutung

Nichterfüllung bezieht sich meist auf vertragliche oder gesetzliche Pflichten.

Goldene Regel

Juristische Präzision

Verwenden Sie den Begriff nur in rechtlichen Kontexten, nicht für allgemeine Verpflichtungen.

Wortursprung

Zusammensetzung aus 'nicht' (Negation) und 'Erfüllung' (Einhalten einer Verpflichtung).

Verwendungshinweise

Wird häufig in juristischen Kontexten verwendet, um Vertragsverletzungen zu beschreiben.

Wortzerlegung

nicht
Negation
prefix
+
Erfüllung
Einhalten einer Verpflichtung
root
Deutsches Wörterbuch