Minijobber

/ˈmiːniˌdʒɔbɐ/
Person mit geringfügiger Beschäftigung

Als Minijobber verdient er nebenbei etwas Geld.

Er arbeitet in einem Nebenjob und verdient dadurch zusätzliches Einkommen.


Geschäft
formell

Eine Person, die in einem Minijob arbeitet, also einer geringfügigen Beschäftigung mit begrenzten Arbeitsstunden und Einkommen.

Viele Studenten arbeiten als Minijobber in Cafés oder Supermärkten.

Studenten nehmen oft Nebenjobs an, um ihr Studium zu finanzieren.

Minijobs sind in Deutschland gesetzlich geregelt und haben spezifische steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen.

Kollokationen

als Minijobber arbeitenin einem Minijob tätig seinMinijobber beschäftigengeringfügig Beschäftigte einstellen

Verwandte Ausdrücke

MinijobRedewendung
geringfügige Beschäftigung
450-Euro-JobRedewendung
veraltet für Minijob

Profi-Tipp

Rechtslage beachten

Minijobber haben andere steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Regelungen als Vollzeitbeschäftigte.

Goldene Regel

Begrenzte Arbeitszeit

Minijobber dürfen nicht mehr als 10 Stunden pro Woche arbeiten, um den Status zu behalten.

Wortursprung

Zusammensetzung aus 'Mini' (klein) und 'Jobber' (jemand, der einen Job hat). Der Begriff wurde in Deutschland geprägt, um geringfügige Beschäftigungsverhältnisse zu beschreiben.

Verwendungshinweise

Der Begriff ist spezifisch für das deutsche Arbeitsrecht und bezieht sich auf Jobs mit einem monatlichen Bruttoverdienst von maximal 520 Euro (Stand 2023).

Wortzerlegung

Mini
klein
prefix
+
Jobber
jemand, der einen Job hat
root
Deutsches Wörterbuch