Gehaltspfändung

/ˈɡeːhaltsˌpfɛndʊŋ/
gerichtliche Pfändung von Lohn

Der Gläubiger beantragte eine Gehaltspfändung, um seine Forderungen zu sichern.

Der Arbeitgeber muss einen Teil des Lohns direkt an den Gläubiger überweisen.


Recht
formell

Gerichtliche Anordnung, durch die Teile des Arbeitseinkommens eines Schuldners gepfändet werden, um Gläubigerforderungen zu begleichen.

Nach der Gehaltspfändung darf der Arbeitgeber nur noch den pfändungsfreien Betrag an den Schuldner auszahlen.

Der pfändbare Teil wird direkt an den Gläubiger überwiesen.

Die Gehaltspfändung wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 850c ZPO) geregelt.

Dieses Gesetz bestimmt, welcher Teil des Lohns unpfändbar ist.

Die Gehaltspfändung ist eine Form der Zwangsvollstreckung. Der unpfändbare Betrag richtet sich nach dem Nettoeinkommen und Unterhaltspflichten des Schuldners.

Kollokationen

Gehaltspfändung beantrageneinen Antrag auf Lohnpfändung stellenGehaltspfändung durchführendie Lohnpfändung umsetzenpfändungsfreier Betragder Teil des Einkommens, der nicht gepfändet werden darf

Verwandte Ausdrücke

ZwangsversteigerungRedewendung
gerichtliche Versteigerung von Vermögenswerten zur Befriedigung von Gläubigern
OffenbarungseidRedewendung
eidesstattliche Versicherung über die Vermögensverhältnisse des Schuldners

Profi-Tipp

Pfändungsfreier Betrag berechnen

Der pfändbare Teil des Gehalts hängt vom Nettoeinkommen und der Anzahl der Unterhaltspflichten ab. Nutze offizielle Pfändungstabellen (z.B. nach § 850c ZPO), um den genauen Betrag zu ermitteln. Arbeitgeber und Gläubiger können sich dabei anwaltlich beraten lassen.

Goldene Regel

Rechtliche Grundlage

Eine Gehaltspfändung ist nur mit einem vollstreckbaren Titel (z.B. Urteil oder gerichtlicher Beschluss) möglich. Ohne diesen Titel darf der Arbeitgeber keine Pfändung durchführen.

Schutz des Schuldners

Ein bestimmter Teil des Einkommens ist unpfändbar und muss dem Schuldner verbleiben, um seinen Lebensunterhalt zu sichern. Dieser Betrag wird regelmäßig angepasst.

Wortursprung

Zusammensetzung aus 'Gehalt' (von mittelhochdeutsch 'gelte' = Lohn, Besoldung) und 'Pfändung' (von althochdeutsch 'pfend' = Pfand, Sicherheit). Der Begriff entstand im 19. Jahrhundert im Kontext der Industrialisierung und der damit verbundenen Lohnarbeit.

Verwendungshinweise

Die Gehaltspfändung ist ein sensibles Thema und wird oft als letzte Maßnahme eingesetzt. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Anordnung des Gerichts umzusetzen, dürfen aber den pfändungsfreien Betrag nicht antasten. In der Praxis wird die Pfändung oft durch einen Gerichtsvollzieher oder einen Anwalt eingeleitet.

Wortzerlegung

Gehalt
Arbeitsentgelt, Lohn
root
+
Pfändung
gerichtliche Beschlagnahme von Vermögenswerten zur Befriedigung von Gläubigern
root
Deutsches Wörterbuch