推定有罪
"推定有罪" का क्या अर्थ है?
widerlegbare Schuldvermutung在某些司法体系中,被告在法庭上未被证明无罪之前,被推定有罪。
In einigen Rechtssystemen wird der Angeklagte so lange als schuldig vermutet, bis seine Unschuld vor Gericht bewiesen ist.
"推定有罪" का सही उपयोग कैसे करें?
Im juristischen Kontext die Annahme, dass eine Person als schuldig gilt, bis ihre Unschuld bewiesen wird; oft Teil des Prinzips der Unschuldsvermutung.
根据推定有罪原则,被告必须 selbst beweisen, dass er nicht schuldig ist.
Gemäß dem Prinzip der widerlegbaren Schuldvermutung muss der Angeklagte selbst nachweisen, dass er nicht schuldig ist.
在大陆法系国家,推定有罪并不 gleichbedeutend mit einer Verurteilung.
In Ländern mit kontinentaleuropäischem Rechtssystem ist die widerlegbare Schuldvermutung nicht gleichbedeutend mit einer Verurteilung.
Dieser Begriff steht im Spannungsfeld zur Unschuldsvermutung (Unschuldsvermutung) und wird in einigen Rechtssystemen kritisch diskutiert.
Verwandte Ausdrücke
Profi-Tipp
Verwendung im Vergleich zur Unschuldsvermutung
Achte darauf, dass 推定有罪 nicht mit der Unschuldsvermutung (无罪推定) verwechselt wird. Während die Unschuldsvermutung von der Unschuld des Angeklagten ausgeht, bis das Gegenteil bewiesen ist, bedeutet 推定有罪 eine zunächst angenommene Schuld, die widerlegt werden muss.
Goldene Regel
Juristische Kontexte
推定有罪 wird vor allem in strafrechtlichen Diskussionen verwendet. In zivilrechtlichen Kontexten oder allgemeinen Alltagssituationen ist der Begriff unüblich.
Wortursprung
Die Zusammensetzung aus 推定 (tuīdìng, 'Vermutung', 'Annahme') und 有罪 (yǒuzuì, 'schuldig') spiegelt die juristische Konzeption wider, dass Schuld zunächst angenommen wird, bis das Gegenteil bewiesen ist. Das Konzept stammt aus dem chinesischen Strafrecht und hat Parallelen im kontinentaleuropäischen Rechtssystem.
Verwendungshinweise
Der Begriff wird oft in Diskussionen über Strafrechtssysteme verwendet, insbesondere im Vergleich zwischen angelsächsischem (Unschuldsvermutung) und kontinentaleuropäischem Recht. In der Praxis wird die widerlegbare Schuldvermutung oft durch Beweislastregeln konkretisiert.