Leiharbeit

/ˈlaɪ̯ˌʔaʁbaɪ̯t/
überlassene Arbeitskraft

Viele Unternehmen greifen auf Leiharbeit zurück, um flexibel auf Auftragsspitzen zu reagieren.

Viele Firmen nutzen Leiharbeit, um bei hohem Arbeitsaufkommen schnell Personal zu beschaffen.


Recht
formell

Arbeitsverhältnis, bei dem Arbeitnehmer:innen vorübergehend an ein anderes Unternehmen verliehen werden, um dort zu arbeiten.

Die Leiharbeitnehmerin arbeitet seit drei Monaten in der Produktion des Entleihers.

Die Arbeiterin ist seit drei Monaten an ein anderes Unternehmen verliehen und arbeitet dort in der Produktion.

Der Tarifvertrag für Leiharbeit regelt die Arbeitsbedingungen der verliehenen Arbeitskräfte.

Der Tarifvertrag für Leiharbeitnehmer:innen legt die Arbeitsbedingungen fest.

Leiharbeit ist in Deutschland durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Die Arbeitsbedingungen müssen denen der Stammbelegschaft des Entleihers entsprechen.

Kollokationen

LeiharbeitsfirmaUnternehmen, das Arbeitnehmer:innen verleihtLeiharbeitsvertragVertrag zwischen Verleiher, Entleiher und Arbeitnehmer:inLeiharbeiter:inPerson, die in Leiharbeit beschäftigt ist

Profi-Tipp

Achtung Verwechslungsgefahr

Leiharbeit ist nicht mit Werkverträgen zu verwechseln. Bei Leiharbeit bleibt der Arbeitsvertrag mit dem Verleiher bestehen, während bei Werkverträgen ein externes Unternehmen eine bestimmte Leistung erbringt.

Goldene Regel

Rechte von Leiharbeiter:innen

Leiharbeiter:innen haben Anspruch auf gleichen Lohn wie Stammbelegschaft ('Equal Pay') nach spätestens neun Monaten Einsatz beim Entleiher, sofern keine Tarifverträge eine andere Regelung vorsehen.

Wortursprung

Zusammensetzung aus 'leihen' (von althochdeutsch 'līhan', 'borgen') und 'Arbeit' (von althochdeutsch 'araheit', 'Mühe, Arbeit'). Der Begriff etablierte sich im 20. Jahrhundert im Kontext der Arbeitnehmerüberlassung.

Verwendungshinweise

Leiharbeit wird oft in Branchen mit saisonalen oder projektbezogenen Schwankungen eingesetzt. Kritiker sehen darin eine Form der Prekarisierung, da Leiharbeiter:innen oft schlechtere Arbeitsbedingungen haben als Festangestellte.

Wortzerlegung

Leih-
von 'leihen' (borgen)
prefix
+
-arbeit
Tätigkeit gegen Entgelt
root
Deutsches Wörterbuch