Leiharbeitsvertrag

/ˈlaɪ̯ˌʔaʁbaɪ̯t͡sˌfɛɐ̯t͡sˌtʁaːk/
vertrag über Zeitarbeit

Der Leiharbeitsvertrag regelt die Bedingungen zwischen Verleiher, Leiharbeitnehmer und Entleiher.

Der Vertrag definiert die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für Zeitarbeitnehmer, die bei einem Entleiherunternehmen eingesetzt werden.


Recht
formell

Vertrag zwischen einem Verleihunternehmen und einem Arbeitnehmer, der die Überlassung des Arbeitnehmers an einen Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung regelt.

Im Leiharbeitsvertrag sind die Höhe des Entgelts, die Dauer der Überlassung und die Kündigungsfristen festgelegt.

Der Vertrag spezifiziert die Bezahlung, die maximale Einsatzdauer und die Bedingungen für eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Ein Leiharbeitsvertrag kann befristet oder unbefristet abgeschlossen werden.

Die Vertragslaufzeit kann entweder an ein bestimmtes Projekt gebunden oder ohne zeitliche Begrenzung sein.

Der Leiharbeitsvertrag ist die rechtliche Grundlage für Zeitarbeit in Deutschland und unterliegt dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).

Kollokationen

befristeter Leiharbeitsvertragfixed-term temporary work contractunbefristeter Leiharbeitsvertragpermanent temporary work contractLeiharbeitsvertrag kündigento terminate a temporary work contractim Rahmen eines Leiharbeitsvertragsunder the terms of a temporary work contract

Verwandte Ausdrücke

ArbeitnehmerüberlassungRedewendung
Überlassung von Arbeitskräften durch ein Unternehmen an ein anderes
ZeitarbeitsfirmaRedewendung
Unternehmen, das Arbeitnehmer an Dritte verleiht

Profi-Tipp

Achtung bei Kündigungsfristen

Im Leiharbeitsvertrag sind oft kürzere Kündigungsfristen als im regulären Arbeitsvertrag vorgesehen. Prüfe diese genau, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Goldene Regel

Rechte des Leiharbeitnehmers

Leiharbeitnehmer haben nach drei Monaten Einsatz beim selben Entleiher Anspruch auf gleiche Bezahlung wie Festangestellte des Entleihers (§ 8 AÜG).

Wortursprung

Zusammensetzung aus 'Leiharbeit' (Zeitarbeit) und 'Vertrag'. 'Leiharbeit' setzt sich zusammen aus 'leihen' (borgen) und 'Arbeit' (work), während 'Vertrag' auf das lateinische 'contractus' (Zusammenziehung) zurückgeht.

Verwendungshinweise

Der Begriff wird vor allem in Deutschland verwendet. In Österreich spricht man von 'Überlassungsvertrag', in der Schweiz von 'Temporärarbeitsvertrag'. Der Leiharbeitsvertrag unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen, insbesondere zum Schutz der Arbeitnehmer.

Wortzerlegung

Leih
borgen, verleihen
root
+
arbeit
work, employment
root
+
s
genitive case marker
suffix
+
vertrag
contract
root
Deutsches Wörterbuch