Zeitarbeitsvertrag
Vertrag über ZeitarbeitDer Zeitarbeitsvertrag regelt die Überlassung von Arbeitskräften an Unternehmen.
Der Vertrag definiert die Bedingungen, unter denen Arbeitnehmer vorübergehend an andere Firmen ausgeliehen werden.
Vertrag zwischen einem Zeitarbeitsunternehmen und einem Arbeitnehmer, der die vorübergehende Überlassung an Dritte regelt.
Im Zeitarbeitsvertrag ist die maximale Einsatzdauer bei einem Kundenunternehmen auf 18 Monate begrenzt.
Der Vertrag legt fest, wie lange ein Arbeitnehmer höchstens bei einem Kundenunternehmen eingesetzt werden darf.
Der Zeitarbeitsvertrag enthält Regelungen zu Kündigungsfristen und Vergütung.
Vertragliche Vereinbarungen über Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Lohnzahlungen sind hier enthalten.
Der Vertrag unterliegt dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Deutschland.
Kollokationen
Verwandte Ausdrücke
Profi-Tipp
Achtung bei Kettenverträgen
Zeitarbeitsverträge können in kurzen Abständen verlängert werden, was rechtlich problematisch sein kann. Achte auf die maximale Einsatzdauer von 18 Monaten beim selben Kundenunternehmen.
Goldene Regel
Rechte des Arbeitnehmers
Auch im Zeitarbeitsvertrag gelten alle arbeitsrechtlichen Standards wie Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Wortursprung
Zusammensetzung aus 'Zeit' (temporär), 'Arbeit' (Tätigkeit) und 'Vertrag' (rechtliche Vereinbarung). Der Begriff entstand mit der Verbreitung der Zeitarbeitsbranche in den 1960er-Jahren in Deutschland.
Verwendungshinweise
Der Zeitarbeitsvertrag ist typisch für die Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit). Er unterscheidet sich vom regulären Arbeitsvertrag durch die Dreiecksbeziehung zwischen Verleiher (Zeitarbeitsfirma), Entleiher (Kundenunternehmen) und Arbeitnehmer.