Souveränität
/zuːvɛɐ̯ɛniˈtɛːt/Die vollständige staatliche Unabhängigkeit und Selbstbestimmung eines Landes in politischen, rechtlichen und militärischen Angelegenheiten
Deutschland hat nach dem Zweiten Weltkrieg seine volle Souveränität wiedererlangt.
Deutschland hat nach dem Zweiten Weltkrieg seine vollständige staatliche Unabhängigkeit zurückerhalten.
Souveränität ist ein zentraler Begriff des Völkerrechts und der politischen Theorie.
Die Fähigkeit eines Staates, seine inneren und äußeren Angelegenheiten selbst zu regieren, ohne fremde Einmischung
Die Souveränität eines Staates kann durch internationale Abkommen eingeschränkt werden.
Die Selbstbestimmung eines Landes kann durch völkerrechtliche Verträge begrenzt werden.
In der Politikwissenschaft wird Souveränität oft mit der Legitimität staatlicher Gewalt verbunden.
Kollokationen
Synonyme
Antonyme
Verwandte Ausdrücke
💡Profi-Tipp
Verwendung im Kontext
Achten Sie darauf, dass 'Souveränität' oft in formellen und politischen Zusammenhängen verwendet wird.
⚡Goldene Regel
Rechtskontext
In rechtlichen Texten bezieht sich 'Souveränität' auf die höchste staatliche Gewalt.
📖Wortursprung
Entstammt dem französischen 'souveraineté', abgeleitet von 'souverain' (Herrscher, Souverän), das wiederum auf das lateinische 'superanus' (der Höchste) zurückgeht.
📝Verwendungshinweise
Der Begriff wird häufig in politischen und rechtlichen Kontexten verwendet, insbesondere im Zusammenhang mit internationalem Recht und Staatsbildung.