eine Nebentätigkeit ausüben dürfen
/ˈaɪ̯nə ˈneːbn̩ˌtɛːtɪçkaɪ̯t ˈaʊ̯sˌʏbn̩ ˈdʏːɐ̯n̩/Die Erlaubnis, eine zusätzliche Erwerbstätigkeit neben dem Hauptjob auszuüben
Laut Arbeitsvertrag darf der Mitarbeiter eine Nebentätigkeit ausüben, sofern sie nicht in Konkurrenz zum Arbeitgeber steht.
Gemäß dem Arbeitsvertrag ist dem Mitarbeiter erlaubt, eine zusätzliche Tätigkeit auszuüben, solange sie nicht im Wettbewerb zum Arbeitgeber steht.
Oft in Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen geregelt.
Eine zusätzliche Tätigkeit neben dem Hauptberuf, die oft zur Einkommensergänzung dient
Viele Freiberufler üben eine Nebentätigkeit aus, um ihre finanzielle Sicherheit zu erhöhen.
Viele Selbstständige nehmen zusätzliche Jobs an, um ihre finanzielle Stabilität zu verbessern.
Kann auch als 'Nebenjob' bezeichnet werden.
Verwandte Ausdrücke
💡Profi-Tipp
Rechtliche Aspekte
Vor dem Ausüben einer Nebentätigkeit sollte man prüfen, ob der Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag dies erlaubt.
📝Verwendungshinweise
Der Ausdruck wird oft in rechtlichen oder beruflichen Kontexten verwendet, um die Erlaubnis oder das Ausüben einer zusätzlichen Tätigkeit zu beschreiben.