Wehrdienst

/ˈveːɐ̯ˌdiːnst/
nounMittelstufe
⚖️Recht
formell

Der Wehrdienst ist der gesetzlich vorgeschriebene Militärdienst für männliche Staatsbürger.

Der Wehrdienst kann in Deutschland durch einen Zivildienst ersetzt werden.

Wer aus Gewissensgründen nicht dienen will, kann stattdessen im sozialen Bereich arbeiten.

💡

Der Wehrdienst ist in Deutschland seit 2011 ausgesetzt, aber die gesetzliche Regelung bleibt bestehen.

Kollokationen

Wehrdienst ableistenden Militärdienst erfüllenWehrdienst verweigernsich aus Gewissensgründen weigern

Synonyme

Antonyme

Verwandte Ausdrücke

WehrpflichtRedewendung
die gesetzliche Verpflichtung zum Militärdienst
ZivildienstRedewendung
der Ersatzdienst für Wehrdienstverweigerer

💡Profi-Tipp

Historischer Kontext

Der Wehrdienst war in Deutschland bis 2011 für Männer verpflichtend.

Goldene Regel

Rechtskontext

Der Begriff wird vor allem in juristischen und politischen Diskussionen verwendet.

📖Wortursprung

Das Wort setzt sich aus 'Wehr' (Verteidigung) und 'Dienst' (Pflichtdienst) zusammen.

📝Verwendungshinweise

Der Begriff wird oft im Zusammenhang mit Wehrpflicht und Militärgesetzgebung verwendet.

Wortzerlegung

Wehr
Verteidigung
root
+
Dienst
Pflichtdienst
root
Deutsches Wörterbuch