Wehrdienst
/ˈveːɐ̯ˌdiːnst/noun★Mittelstufe
⚖️Recht
formell
Der Wehrdienst ist der gesetzlich vorgeschriebene Militärdienst für männliche Staatsbürger.
Der Wehrdienst kann in Deutschland durch einen Zivildienst ersetzt werden.
Wer aus Gewissensgründen nicht dienen will, kann stattdessen im sozialen Bereich arbeiten.
💡
Der Wehrdienst ist in Deutschland seit 2011 ausgesetzt, aber die gesetzliche Regelung bleibt bestehen.
Kollokationen
Wehrdienst ableistenden Militärdienst erfüllenWehrdienst verweigernsich aus Gewissensgründen weigern
Synonyme
Antonyme
Verwandte Ausdrücke
WehrpflichtRedewendung
die gesetzliche Verpflichtung zum Militärdienst
ZivildienstRedewendung
der Ersatzdienst für Wehrdienstverweigerer
💡Profi-Tipp
Historischer Kontext
Der Wehrdienst war in Deutschland bis 2011 für Männer verpflichtend.
⚡Goldene Regel
Rechtskontext
Der Begriff wird vor allem in juristischen und politischen Diskussionen verwendet.
📖Wortursprung
Das Wort setzt sich aus 'Wehr' (Verteidigung) und 'Dienst' (Pflichtdienst) zusammen.
📝Verwendungshinweise
Der Begriff wird oft im Zusammenhang mit Wehrpflicht und Militärgesetzgebung verwendet.
Wortzerlegung
Wehr
Verteidigung
rootDienst
Pflichtdienst
rootDeutsches Wörterbuch