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Die Ablehnung oder Verweigerung der Zahlung des Bürgergelds an berechtigte Empfänger
Die Behörde hat die Verweigerung des Bürgergelds mit fehlenden Nachweisen begründet.
Die Behörde hat die Ablehnung der Auszahlung mit fehlenden Nachweisen begründet.
Die Verweigerung des Bürgergelds muss rechtlich begründet und nachvollziehbar sein.
Die Verweigerung des Bürgergelds ist ein formeller Verwaltungsakt und unterliegt bestimmten rechtlichen Vorgaben.