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Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretern, um die sozialen Folgen von Betriebsänderungen, insbesondere Entlassungen, abzumildern.
Der Betriebsrat verhandelte einen Sozialplan, um die Entlassungen fairer zu gestalten.
Die Verhandlungen zielten darauf ab, die Entlassungen sozialverträglich zu gestalten.
Sozialpläne sind in Deutschland gesetzlich verankert (§ 112a BetrVG).
Sozialpläne sind im Betriebsverfassungsgesetz (§ 112a BetrVG) geregelt.
Ein Sozialplan erfordert eine Betriebsänderung mit Entlassungen.
Zusammensetzung aus 'sozial' (sozial) und 'Plan' (Plan).
Sozialpläne sind typisch für betriebsbedingte Kündigungen in größeren Unternehmen.