Sanktionen im ALG II

/ˈzaŋktsi̯oːnən ɪm ˈaːɛl ɡeː ˈtsvaɪ/
phraseMittelstufe Kürzungen der Leistungen im Arbeitslosengeld II
⚖️Recht
formell

Kürzungen der finanziellen Leistungen des Arbeitslosengelds II als Strafe für Pflichtverstöße

Bei wiederholten Pflichtverstößen können Sanktionen im ALG II bis zu 100 % der Leistungen betragen.

Das bedeutet, dass der Betroffene unter Umständen gar keine Unterstützung mehr erhält.

💡

Sanktionen im ALG II sind im Sozialgesetzbuch II (SGB II) geregelt und müssen verhältnismäßig sein.

💡Profi-Tipp

Rechtliche Beratung

Bei Sanktionen im ALG II sollte man sich rechtzeitig beraten lassen, da oft Widerspruch möglich ist.

Goldene Regel

Verhältnismäßigkeit

Sanktionen müssen immer verhältnismäßig sein und dürfen nicht willkürlich verhängt werden.

📝Verwendungshinweise

Seit 2023 wird ALG II offiziell als 'Bürgergeld' bezeichnet, aber der Begriff 'ALG II' ist weiterhin gebräuchlich.

Wortzerlegung

Sanktionen
Strafe oder Maßnahme
root
+
ALG II
Arbeitslosengeld II (Bürgergeld)
acronym
Deutsches Wörterbuch