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Der Jobcenter hat Sanktionen im ALG II verhängt, weil der Klient nicht an einem Bewerbungstraining teilgenommen hat.
Das bedeutet, dass seine Leistungen gekürzt wurden, weil er eine Pflichtveranstaltung nicht besucht hat.
Kürzungen der finanziellen Leistungen des Arbeitslosengelds II als Strafe für Pflichtverstöße
Bei wiederholten Pflichtverstößen können Sanktionen im ALG II bis zu 100 % der Leistungen betragen.
Das bedeutet, dass der Betroffene unter Umständen gar keine Unterstützung mehr erhält.
Sanktionen im ALG II sind im Sozialgesetzbuch II (SGB II) geregelt und müssen verhältnismäßig sein.
Bei Sanktionen im ALG II sollte man sich rechtzeitig beraten lassen, da oft Widerspruch möglich ist.
Sanktionen müssen immer verhältnismäßig sein und dürfen nicht willkürlich verhängt werden.
Seit 2023 wird ALG II offiziell als 'Bürgergeld' bezeichnet, aber der Begriff 'ALG II' ist weiterhin gebräuchlich.