Sanktionen im ALG II
/ˈzaŋktsi̯oːnən ɪm ˈaːɛl ɡeː ˈtsvaɪ/phrase★Mittelstufe— Kürzungen der Leistungen im Arbeitslosengeld II
⚖️Recht
formell
Kürzungen der finanziellen Leistungen des Arbeitslosengelds II als Strafe für Pflichtverstöße
Bei wiederholten Pflichtverstößen können Sanktionen im ALG II bis zu 100 % der Leistungen betragen.
Das bedeutet, dass der Betroffene unter Umständen gar keine Unterstützung mehr erhält.
💡
Sanktionen im ALG II sind im Sozialgesetzbuch II (SGB II) geregelt und müssen verhältnismäßig sein.
Kollokationen
Sanktionen verhängeneine Strafe anordnenSanktionen anfechtengegen eine Strafe klagen
Antonyme
💡Profi-Tipp
Rechtliche Beratung
Bei Sanktionen im ALG II sollte man sich rechtzeitig beraten lassen, da oft Widerspruch möglich ist.
⚡Goldene Regel
Verhältnismäßigkeit
Sanktionen müssen immer verhältnismäßig sein und dürfen nicht willkürlich verhängt werden.
📝Verwendungshinweise
Seit 2023 wird ALG II offiziell als 'Bürgergeld' bezeichnet, aber der Begriff 'ALG II' ist weiterhin gebräuchlich.
Wortzerlegung
Sanktionen
Strafe oder Maßnahme
rootALG II
Arbeitslosengeld II (Bürgergeld)
acronymDeutsches Wörterbuch