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Rechtliche Überprüfung eines Bescheids über Leistungen, z. B. von Sozialversicherungen oder Behörden.
Nach Erhalt des Leistungsbescheids hat der Betroffene einen Monat Zeit, um ihn anzufechten.
Nach Erhalt des Bescheids hat der Betroffene einen Monat Zeit, um rechtlich dagegen vorzugehen.
Der Antrag auf Anfechtung muss meist schriftlich und innerhalb einer Frist gestellt werden.
Zusammensetzung aus 'Leistungsbescheid' (Bescheid über Leistungen) und 'anfechten' (rechtlich anfechten).
Wird vor allem im Verwaltungsrecht und Sozialversicherungsrecht verwendet.