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Ein Dauerschuldverhältnis ist ein rechtliches Verhältnis, das auf unbestimmte Zeit oder für eine längere Dauer angelegt ist und regelmäßige Leistungen oder Pflichten vorsieht.
Die Bank hat ein Dauerschuldverhältnis mit ihren Kreditnehmern.
Die Bank hat ein Dauerschuldverhältnis mit ihren Kreditnehmern, da die Kreditverträge über Jahre hinweg bestehen und regelmäßige Rückzahlungen erfordern.
Ein Dauerschuldverhältnis kann durch Kündigung beendet werden.
Ein Dauerschuldverhältnis kann durch Kündigung beendet werden, sofern die vertraglichen oder gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Dauerschuldverhältnisse sind typisch für Mietverträge, Versicherungen, Abonnements und langfristige Kreditverträge.
Ein Dauerschuldverhältnis ist kein einmaliger Vertrag, sondern ein langfristiges rechtliches Verhältnis mit regelmäßigen Pflichten.
Ein Dauerschuldverhältnis kann nur unter Einhaltung der vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen beendet werden.
Zusammensetzung aus 'Dauer' (langfristig) und 'Schuldverhältnis' (rechtliche Verpflichtung).
Der Begriff wird vor allem im Zivilrecht verwendet, insbesondere bei Mietverträgen, Versicherungen und langfristigen Kreditverträgen.