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ein verbindliches, langfristiges Angebot unterbreiten, das für einen bestimmten Zeitraum gilt
Das Unternehmen muss ein Dauerangebot vorlegen, um die Vertragsverhandlungen abzuschließen.
Das Unternehmen muss ein langfristiges Angebot unterbreiten, um die Vertragsverhandlungen abzuschließen.
Im Rahmen des Vergleichsverfahrens wurde ein Dauerangebot vorgelegt, das die Gläubiger akzeptieren sollen.
Im Rahmen des Vergleichsverfahrens wurde ein dauerhaftes Angebot unterbreitet, das die Gläubiger akzeptieren sollen.
Wird häufig in rechtlichen und wirtschaftlichen Kontexten verwendet, insbesondere bei Vertragsverhandlungen oder Vergleichsverfahren.
Der Ausdruck 'Dauerangebot vorlegen' ist sehr formell und wird meist in rechtlichen oder wirtschaftlichen Kontexten verwendet. Im Alltag würde man stattdessen 'ein langfristiges Angebot machen' sagen.
Ein 'Dauerangebot' impliziert, dass das Angebot für einen bestimmten Zeitraum gilt und nicht ohne Weiteres widerrufen werden kann.
Dieser Ausdruck wird in offiziellen Dokumenten oder Verhandlungen verwendet. In informellen Gesprächen ist er unpassend.
Die Zusammensetzung aus 'Dauer' (von mittelhochdeutsch 'dūre', althochdeutsch 'dūra' = Dauer, Beständigkeit) und 'Angebot' (von 'anbieten' = offerieren) sowie dem Verb 'vorlegen' (von althochdeutsch 'foralegan' = vorlegen, darbieten) zeigt die Bedeutung eines Angebots, das über einen längeren Zeitraum Bestand hat.
Das Wort wird vor allem in formellen Kontexten verwendet, z. B. in Verträgen, Vergleichsverfahren oder bei öffentlichen Ausschreibungen. Es impliziert eine gewisse Verbindlichkeit und Langfristigkeit.